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Alt 08.03.2011, 11:54   #1 (Permalink)
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Standard Deutsche Glücksspielgesetze verstoßen gegen EU-Recht

Nach einem Urteil eines deutschen Verwaltungsgerichts verstoßen deutsche Glücksspielgesetze gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit. Den Ländern gehe es beim staatlichen Wettmonopol nicht vorrangig um den Verbraucherschutz: Sie versuchten vielmehr, eine traditionelle staatliche Einnahmequelle aufrechtzuerhalten.

Das Verwaltungsgericht Gera gab einer Klage der Sportwetten Gera GmbH statt und stellt fest, dass diese berechtigt ist, das Sportwettengewerbe auszuüben. Das Gericht verwies jedoch auf die bisher nicht einheitliche Rechtsprechung und ließ Berufung zu.

Die deutschen Verbotsvorschriften dürfen dem Gericht zufolge nicht angewendet werden, da sie gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoßen. Diese kann zwar durch nationale Regelungen beschränkt werden, allerdings müssten solche vor allem das Ziel des Verbraucherschutzes verfolgen.

Glücksspielsektor nicht konsequent geregelt

Sowohl der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) als auch das Thüringer Glücksspielgesetz erfüllen diese Anforderungen nach Ansicht des Gerichts nicht. Den Ländern ginge es weniger um den Verbraucherschutz, als um das Aufrechterhalten einer traditionellen staatlichen Einnahmequelle. Der gesamte deutsche Glücksspielsektor sei zudem nicht konsequent geregelt, um der Spielsucht entgegen zu wirken.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im September 2010 das staatliche Lotteriemonopol gekippt (EurActiv.de vom 8. September 2010). Deutschland hatte das Monopol damit verteidigt, dass der Staat Spielsucht und Manipulation verhindern müsse. Die Länder müssen nun den Ende 2011 auslaufenden Glücksspielstaatsvertrag neu fassen.

Online-Glücksspiele mit maltesischer Lizenz

Auch das Lotteriemonopol in Österreich beschäftigt derzeit erneut den EuGH. Dieser muss klären, ob die bet-at-home.com Entertainment GmbH mit einer maltesischen Lizenz Online-Glücksspiele auch österreichischen Nutzern zugänglich machen darf. Das Unternehmen beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit.

Die österreichische Regierung meint, dass das nationale Glücksspielgesetz trotz Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU gültig sei, sofern darin enthaltene Einschränkungen "im zwingenden Allgemeininteresse" gerechtfertigt und verhältnismäßig sind.

Insbesondere beim Online-Glücksspiel gibt es in der EU viele Grauzonen. Die EU-Richter können zudem bislang immer nur zu einzelnen Fragen Stellung nehmen. In Brüssel hat man daher die Notwendigkeit einer Harmonisierung der sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen erkannt.

Warten auf das EU-Grünbuch

EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier hatte bereits vor mehreren Monaten ein Grünbuch zum Glücksspiel angekündigt. Zuletzt hatte er im Oktober erklärt, dass die EU-Kommission im November 2010 ein solches als Diskussionsgrundlage veröffentlichen werde.

Das Grünbuch soll nunmehr in den nächsten Monaten vorgelegt werden. Ziel ist es zunächst, alle Fakten und die Ansichten aller Beteiligten zu sammeln. Aus dem Grünbuch wird nach einem Konsultationsprozess in der Regel dann ein sogenanntes Weißbuch entwickelt, in dem konkrete Schritte und Regelungen vorgeschlagen werden.

Derzeit kursiert eine Entwurfsfassung des Grünbuchs, welches von der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen unter Berücksichtung der Kommentare der anderen Generaldirektionen überarbeitet wird. Die Annahme des Entwurfs ist vorläufig für den zweiten oder neunten März vorgesehen.
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