Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft im Fall des Lotto-Blocks in Bayern, ob die Werbung zu Jackpot-Gewinnen womöglich die Spielsucht fördert und Gewinne ab zehn Millionen Euro deshalb womöglich nur sehr zurückhaltend beworben werden dürfen. Bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag verwies die klagende private Lotto Team GmbH auf den Zusammenhang zwischen der jeweiligen Höhe des Jackpots und rasant steigenden Spielerzahlen. Die Lotto-Gesellschaft in Bayern habe 2008 zudem Jackpots mit den Slogans "Spiel mit" und "Täglich spielen, täglich gewinnen" beworben. Dies sei eine unzulässige Aufforderung zum Glückspiel.