![]() |
|
|
#1 (Permalink) |
|
Administrator
Registriert seit: 15.06.2005
Beiträge: 4.415
Credits: 1.060.956
|
Die österreichischen Casinos müssen bei Besuchern, die auffällig oft spielen, eine Bonitätsprüfung durchführen. Unterlassen sie das, müssen sie den Spielern Teile ihres Einsatzes zurückzahlen, sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Die Haftung der Spielbanken ist allerdings auf das Existenzminimum des Betroffenen beschränkt - zu Unrecht, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) findet. Die Höchstrichter halten das Limit für verfassungswidrig und beantragten daher beim Verfassungsgerichtshof (VfGH), die Haftungsgrenze aufzuheben, berichtet die "Presse" heute. Der OGH argumentiert laut den Angaben unter anderem, dass die Casinos doppelt geschützt seien: erstens, weil sie nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegenüber Spielsüchtigen haften, und zweitens, weil der Betrag auf das Existenzminimum beschränkt ist. Das widerspreche dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz, da der Konzessionsnehmer - also die Casinos Austria - dadurch gegenüber anderen Schädigern zu sehr bevorzugt würde. |
|
|
|
|
|
#2 (Permalink) |
|
Benutzer
Registriert seit: 14.07.2008
Beiträge: 95
Credits: 89.705
|
Tut mir leid, aber das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es doch darum, die Spielsüchtigen zu schützen. Auch, wenn Spielsucht sicherlich ein ernstes Problem ist, so sind wohl nicht die Casinos dafür verantwortlich, sich um die Spieler zu kümmern. Versteh` einer die Österreicher...
|
|
|
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|