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Thema: Haftstrafen für Spielotheken-Betrüger

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    Standard Haftstrafen für Spielotheken-Betrüger

    Zu Haftstrafen zwischen acht Monaten und drei Jahren und neun Monaten wegen Computerbetrügereien und gewerbsmäßigen Diebstählen hat die erste Große Strafkammer des Landgerichts Rottweil drei Türken verurteilt. Bei 17 Taten war in Spielotheken – darunter in Vöhringen – Schaden von 90.000 Euro entstanden.


    Rottweil/Vöhringen. "Ich sehe ein gewisses Mitverschulden auf der Geschädigtenseite." Das sagte Rechtsanwalt Thomas Bauch über die "Automatenaufsteller-Branche". Der Stuttgarter Verteidiger des mit 42-Jahren ältesten der drei Angeklagten wetterte in seinem Plädoyer gegen die „Maschinen, die unserer Gesellschaft nicht dienen, sondern lediglich Zeit verschwenden. Wie Pilze aus dem Boden“ schössen Spielhöllen, nicht nur in Großstädten, sondern sogar in Dörfern. Wie bei Zigarettenpackungen müssten solche Automaten Warnhinweise tragen, die auf ihr Suchtpotenzial hinwiesen. Seinen Mandanten und dessen Familie habe die Spielsucht "an den Rand des Ruins" getrieben. Der 42jährige habe nicht nur seinen letzten Cent verspielt, einen großen Schuldenberg aufgehäuft, sondern sogar seine Verwandten bestohlen und deren "Goldvorräte versilbert". Als "Person anderer ethnischer Herkunft" sei eine Haft für seinen Mandanten sehr belastend, die Strafforderung der Anklage "geringfügig überzogen". Aus ausländerrechtlichen Gründen solle die Strafe mit zwei Jahren und neun Monaten am unteren Rand des in der Verfahrensabsprache festgelegten Zeitrahmens liegen.

    Verteidigerkollege Siegfried Kauder aus Villingen-Schwenningen widersprach dem Grundgedanken Bauchs heftig: "Ist das Glücksspiel weniger schützenswert als andere Branchen? Würden Sie das auch bei Toto-Lotto oder Spielcasinos so sehen?" Kauders Auffassung nach haben auch Betreiber von Spielotheken den Anspruch, geschützt zu werden: "Der Staat muss Sicherheit gewähren!" Der vorliegende Fall, bei dem ein paar Männer "mit Insiderkenntnissen und einem gebogenen Draht" losgezogen seien, sei nur die Spitze eines Eisbergs.

    Kauder monierte auch die Wortwahl des Staatsanwalts: Das Wort "Deal" sei negativ besetzt. Die erfolgte Verfahrensabsprache sei seit langem vom Bundesgerichtshof akzeptiert. "Es ist kein Handel mit Gerechtigkeit, es wird nicht in dunklen Hinterzimmern der Gerichte gezockt", betonte Kauder. Die Gespräche zwischen der Kammer, dem Ankläger und den Verteidigern würden lediglich dazu dienen, bei vorliegenden Geständnissen die Verhandlungstage zu reduzieren.

    Für seinen Mandanten, den 31-Jährigen aus Sigmaringen, der als Kopf der kriminellen Gruppierung gilt, beantragte Kauder eine Gesamtstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass der 31-Jährige davon zwei Drittel absitzen muss – "ein deutlicher Einschnitt in seinem persönlichen Lebensablauf". Kauder dankte den beteiligten für ein "hartes, aber faires und gerechtes Verfahren".

    "Ein bisschen Maß halten" möge die Kammer beim Urteil gegen den ebenfalls 31-jährigen Angeklagten aus dem Kreis Sigmaringen, forderte dessen Offenburger Verteidiger Thorsten Hanusek. Da sein Mandant nur an einer Tat beteiligt war, möge die Strafe nicht höher als bei sechs Monaten liegen und zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Anders als in der Anklageschrift ging Staatsanwalt Konrad Keinath am nunmehr fünften Verhandlungstag nicht mehr von bandenmäßigem Vorgehen aus, forderte aber Strafen von vier, drei und einem Jahr.

    In der Urteilsverkündung fasste der Vorsitzende Richter Tilmann Wagner die Tatserie, die ihren Ausgangspunkt in Vöhringen hatte, zusammen, nannte die drei verschiedenen Manipulations-Methoden, die angewendet wurden, und erläuterte, welche Milderungsgründe gelten und welche nicht. Die Strafen der beiden Hauptangeklagten wurden straff zusammengefasst: So wurde aus summierten 178 Monaten für den 42-jährigen Familienvater eine Gesamtstrafe von zwei Jahren und neuen Monaten.

    Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sie können mit Revisionsanträgen angefochten werden. Die Untersuchungshaft für den "Kopf" und den 42-Jährigen – beide mehrfach und auch einschlägig vorbestraft – bleibt angeordnet. Der abgetrennte Prozess gegen den einzigen nicht geständigen Angeklagten geht heute weiter.

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