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Thema: Gericht geht gegen illegales Glücksspiel vor

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    News Editor Avatar von Casinonews
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    Standard Gericht geht gegen illegales Glücksspiel vor

    Sportwetten sind ein einträgliches Geschäft. Zwei Türken und ein Serbe, die 2008 und 2009 Wettbüros in Steinhagen betrieben, standen deshalb aber gestern vor dem Haller Amtsgericht. Alle drei hatten keine Gewerbegenehmigung für die Wettbüros vorweisen können. Zwar wurde das Verfahren eingestellt, doch müssen alle drei mehrere hundert Euro Geldbuße zahlen.


    Von September 2008 bis April 2009 betrieb Ali M. das Wettbüro am Fivizzanoplatz. Mehmet S. übernahm das Geschäft bis September 2009. Von Ende Juni bis zum Mitte Juli nahm zudem der Serbe Agin K. (alle Namen geändert) im Kellergeschoss des Hauses Brinkstraße 1 bis 3 Sportwetten an. Der Steinhagener hatte lediglich die Genehmigung, nicht-alkoholische Getränke auszuschenken.
    „Die Gemeinde Steinhagen hat ihnen allen den Wettbüro-Betrieb nicht untersagt”, berichtete der Verteidiger, der nach eigenen Aussagen rund 100 Wettbürobetreiber in der Region vertrete. Doch im Umkreis von 80 kilometern werde außer vom Haller Amtsgericht kein einziger strafrechtlich verfolgt.
    „Mir ist bewusst, dass dies ein schmaler Grat ist”, räumte Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld ein. Nichtsdestotrotz hätten die Beschuldigten keine Gewerbegenehmigung erteilt bekommen.
    „Ich habe kein Problem durch alle Instanzen zu gehen”, kündigte der Verteidiger an. Seine Mandanten allerdings schon. Sie wollten die Angelegenheit so schnell wie möglich zu den Akten gelegt wissen und stimmten einer vorläufigen Verfahrenseinstellung. Nun müssen Ali M. 900 Euro Geldbuße, Mehmet S. und Agin K. jeweils 600 Euro Geldbuße zahlen.
    Momentan wird auf dem Fivizzanoplatz übrigens kein Wettbüro mehr betrieben. „Gestern kam die Abmeldung”, berichtete der als Zeuge geladene Gemeinde-Beamte.
    Bürgermeister Klaus Besser nahm den Ausgang der Verhandlung gestern zufrieden zur Kenntnis. „Das war das erste Strafverfahren, das auch zur Anklage gebracht wurde, und aus meiner Sicht hat das Gericht deutlich gemacht, dass es sich hier um einen Straftatbestand handelt. Wir werden auch in Zukunft nicht locker lassen, wenn es darum geht, illegales Glücksspiel zu unterbinden”, kündigte er an.

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