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Alt 17.03.2010, 20:18   #1 (Permalink)
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Standard Angeklagter: Hausverlosung kein Glücksspiel

In einem Prozess um die Verlosung eines Hauses im Internet hat der Angeklagte Betrugsvorwürfe zurückgewiesen. Auch habe es sich nicht um ein Glücksspiel gehandelt, sagte der 53 Jahre alte Geschäftsmann am Montag zum Prozessauftakt vor dem Münchner Landgericht. Er hatte 2008 auf seiner Internetseite eine Immobilie im Landkreis Ebersberg als Hauptgewinn angeboten und behauptet, dies sei legal. Die Teilnehmer mussten 19 Euro als Einsatz zahlen und dann Quizrunden absolvieren, um in die Verlosung zu kommen. Nun muss sich der Mann wegen Betrugs und Veranstaltung eines verbotenen Glücksspiels verantworten.
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