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Thema: EuGH rüttelt am Glücksspielmonopol

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    Standard EuGH rüttelt am Glücksspielmonopol

    Die bestehende Regelung verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, sagt der Generalanwalt und fordert eine grundlegende Reform.

    Es war fast eine Bagatelle: Ein Deutscher wurde wegen des illegalen Betriebs von zwei Casinos wegen des Verstoßes gegen das Glücksspielmonopol verurteilt. Er ging vor Gericht – und löste ein mittleres Erdbeben in der österreichischen Glücksspielszene aus. Der vom Landesgericht Linz eingeschaltete Europäische Gerichtshof (EuGH) steht nun kurz davor, das staatliche Glücksspielmonopol für EU-widrig zu erklären.

    Der Generalanwalt hat am Dienstag in seinem Schlussantrag argumentiert, dass er die österreichischen Rechtsvorschriften – sie schreiben für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Aktiengesellschaften mit Sitz in Österreich vor – mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit nicht für vereinbar hält. Sämtliche Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken werden auf Basis eines Gesetzes erteilt, das alle Anbieter außerhalb Österreichs ausschließt. Das verstößt nach Auffassung des Generalanwalts klar gegen den freien Dienstleistungsverkehr. Die Beschränkung sei auch nicht durch öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit zu rechtfertigen.

    Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für die EU-Richter nicht bindend – sie folgen aber meistens seiner Empfehlung. Tun sie das auch in diesem Fall, sind das keine guten Nachrichten für den Platzhirschen Casinos Austria (Casag). Kippt der EuGH das Glücksspielmonopol, hätte das Auswirkungen auf die Neuvergabe der Lizenzen für Spielbanken und Lotterien, die 2012 bzw. 2015 auslaufen und die derzeit alle in Händen der Casag sind.

    Juristen gehen davon aus, dass das für die kommenden Monate erwartete Urteil im Sinne des Generalanwalts ausfällt. „Der Spruch ist richtungsweisend nicht nur für Österreich“, sagt der Grazer Rechtsanwalt Christian Horwath zur „Presse“. „Die Lizenzen müssen transparent, öffentlich und EU-weit ausgeschrieben werden“, meint auch Anwalt Patrick Ruth.

    Das weiß man auch im Finanzministerium, das an einer „Novelle der Novelle“ zum Glücksspielgesetz arbeitet. Zum EuGH-Spruch wollte Iris Brüggler, Sprecherin von Finanzstaatssekretär Reinhold Lopatka, mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren keinen Kommentar abgeben.

    Der Entwurf, der möglicherweise Mitte März per Initiativantrag ins Parlament geschickt wird, sieht eine grundlegende Reform des österreichischen Glücksspielgesetzes vor, wie sie auch der Generalanwalt einfordert. Das betrifft zum einen die Ausräumung aller EU-widrigen Punkte bezüglich der Lizenzvergabe: Die Lizenzen werden EU-weit und wahrscheinlich auch einzeln – und nicht wie bisher im Paket – ausgeschrieben. 2012 laufen die Spielbankenkonzessionen für Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck und Bregenz aus. Dem Vernehmen nach könnten für Wien drei Lizenzen vergeben werden.

    Auch das Automatenspiel wird neu geregelt. Um den Wildwuchs illegaler Spielautomaten (die Zahl wird auf rund 11.000 geschätzt) zu bremsen, soll es auch da Lizenzen geben. Da Wien, Niederösterreich, Steiermark und Kärnten, wo das „kleine Glücksspiel“ an Automaten erlaubt ist, aber ihre Steuerautonomie nicht aufgeben wollen, wird ein Kompromiss angestrebt. Die Lizenzen könnten bundesländerweise vergeben werden, außerdem könnten die Länder die Glücksspielabgabe kassieren, der Bund dafür die Umsatzsteuer.

    Für die Casag, die durch Wirtschaftskrise, Rauchverbot und teilweise illegale Konkurrenz von Poker- und Internetspieleanbietern starken Ertragsdruck verspürt, bedeutet dies zusätzliche Konkurrenz. Dennoch zeigt man sich bei die Casag, die mehrheitlich die Lotterien besitzt, „nicht überrascht“. Der EuGH habe keine „Kritik am Monopol selbst“ geübt, sagte Casag-Sprecher Martin Himmelbauer zur „Presse“.

    In ihren Ansichten bestätigt sehen sich indes der Automatenhersteller und Casino-Betreiber Novomatic sowie der Internetwetten-Anbieter Bwin. Es sei an der Zeit, eine EU-konforme Regelung umzusetzen. Italien habe schon ein modernes Gesetz, Frankreich habe gerade einen Entwurf vorgelegt.

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