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Alt 17.01.2010, 13:31   #1 (Permalink)
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Standard Glücksspiel beschäftigt den EU-Gerichtshof

Vereinbarkeit mit Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit am Prüfstand.

Luxemburg/Brüssel. Das in Österreich geltende Glücksspielmonopol beschäftigt den Europäischen Gerichtshof. Vor dem EuGH fanden am Donnerstag Verhandlungen über eine Berufung eines deutschen Staatsbürgers statt, der vom Bezirksgericht Linz wegen unerlaubten Glücksspiels zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Die EU-Richter sollen nach Bedenken des Landesgerichts klären, ob das Glücksspielmonopol und die damit zusammenhängenden Strafvorschriften mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sind. Der in erster Instanz Verurteilte argumentiert, dass vor Erlass der entsprechenden Vorschriften in Österreich keine Untersuchung über die Gefahren der Spielsucht und die Möglichkeiten der Prävention vorausgegangen seien. Außerdem fehle es in Österreich an einer kohärenten und systematischen Begrenzungspolitik. Verwiesen wird darauf, dass das Fußballwettspiel Toto und der Lotto-Jackpot öffentlich beworben werden.

Außerdem sieht der Verurteilte keine Rechtfertigung dafür, warum nur eine AG mit Sitz im Inland eine Konzession erhalten könne. Auch für die überlange Dauer der Konzessionen gebe es keine Rechtfertigung. Mit einem Urteil in dieser Causa (C-64/08) ist noch heuer zu rechnen.
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