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Thema: Urteil: Zwei Jahre Haft für Raubüberfall auf Casinobesucher

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    Standard Urteil: Zwei Jahre Haft für Raubüberfall auf Casinobesucher

    Was mit einer Glückssträhne im Spielcasino an der Esplanade begonnen hat, endete für Waltraut G. (67) aus Neuwiedenthal mit einem Albtraum und für Erol Y. (30) mit einer Anklage wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg. Im gestrigen Prozess schilderte G. die Geschehnisse des Tages, der ihr Leben bis heute überschattet.

    Gut gelaunt sei sie am 14. Juni dieses Jahres mit ihrem PKW zum Roulettespiel in die Hamburger Innenstadt gefahren. Auch Glücksgöttin Fortuna habe es an diesem Abend gut mit ihr gemeint, bescherte ihr einen Spielgewinn von 800 Euro. Gegen 0.15 Uhr verließ die 67-Jährige das Casino und fuhr nach Hause.

    Was sie zunächst nicht bemerkt hatte: Sie wurde von zwei Männern beobachtet und verfolgt. "Beim Blick in den Rückspiegel sah ich einen weißen Kastenwagen, der immer im gleichen Abstand hinter mir herfuhr", berichtete die Rentnerin sichtlich bewegt.

    Auf der Seehafenstraße in Harburg sei es ihr dann schließlich klar geworden: "Der verfolgt mich."

    Kaum hatte G. ihren Wagen in der Garage am Albershof in Neuwiedenthal eingeparkt, sprangen auch schon "zwei finstere Typen" aus dem Dunkel auf sie zu. Einer von ihnen war Erol Y., der zweite Täter konnte bis heute nicht identifiziert werden.

    "Der eine packte mich im Gesicht und an den Schultern, befahl mir, ihm die Handtasche mit dem Geld zu geben.

    Ich habe geschrien und die Tasche festgehalten, da hat er mich zu Boden gestoßen", erinnerte sich das Opfer. Schließlich flüchteten die Täter mit der Tasche, in der sich außer den 800 Euro auch ein Handy und die Ausweise sowie Scheckkarten des Opfers befanden.

    Am Tatort fand die alarmierte Kripo Y.’s Fingerabdrücke. Und auch das Handy der G. konnte bei einer Durchsuchung in der Wohnung des 30-Jährigen sichergestellt werden. Dennoch bestritt Y. gestern vor Gericht seine Tatbeteiligung, behauptete, das Handy von einem Hehler gekauft zu haben, während seine Fingerabdrücke wohl zufällig an das Auto der G. gelangt seien.

    "Ich treffe mich häufiger mit Bekannten in einer Wurstbude an der Esplanade. Vielleicht habe ich da zufällig mal das Fahrzeug der G. angefasst", sagte der Angeklagte. Auch Y’s Verteidiger, Rechtsanwalt Jan Langhans, ging in seinem Plädoyer von Zufällen aus und beantragte für seinen Mandaten den Freispruch. Indes überzeugen ließ sich das Schöffengericht von der Zufallstheorie nicht. Und auch das letzte Wort des Angeklagten, der sich noch in einer laufenden Bewährungszeit für eine 2006 begangene gefährliche Körperverletzung befindet - "ich bin doch in den vergangenen dreieinhalb Jahren sauber geblieben" - konnten das Urteil von zwei Jahren Freiheitsstrafe nicht mildern.

    "Was Sie begangen haben, ist ein Verbrechen. Frau G. leidet bis heute unter den Folgen der Tat, traut sich bei Dunkelheit nicht mehr aus dem Haus. Das haben Sie und ihr unbekannter Mittäter zu verantworten", resümierte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

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