Geldspielgeräte müssen nach Auffassung der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen (HLS) genauso behandelt werden wie Glücksspiele. Etwa 80 Prozent der Glücksspielsüchtigen, die in die Beratungsstellen kämen, seien von diesen Geldspielautomaten abhängig, sagte HLS-Geschäftsführer Wolfgang Schmidt am Montag in Frankfurt. Die Geräte "mit dem höchsten Gefährdungspotenzial", die in Kneipen und Spielhallen stehen, müssten den gleichen Auflagen unterliegen wie Glücksspiele in den Casinos und dürften nicht länger rechtlich als "Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnmöglichkeit" eingestuft werden.