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Alt 01.09.2009, 17:06   #1 (Permalink)
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Standard Glücksspielszene in Österreich: Wie eine Stadt ausgetrickst wurde

Ein Präventivschlag sollte es sein – keine Rede davon, ein Schlag ins Wasser war es.

Die Stadt, die gegen illegales Glücksspiel vorgehen wollte, fuhr voll ein: Die beschlagnahmten Geldspielautomaten mussten wieder zurückgegeben werden. Jetzt gibt es auch noch eine umfassende Amtshaftungsklage.

Satte Anwaltskosten, monatelanger Gewinnentgang der Spielautomatenaufsteller, Schadenersatz für die beschädigten und ausgeraubten Apparate, die nach Beschlagnahme im städtischen Wirtschaftshof eingelagert wurden, und die dort vor einigen Wochen aufgebrochen wurden – die ganze Palette enthält die Amtshaftungsklage. "Auch das werden wir noch gewinnen", sagt der Anwalt, der die Klage demnächst beim Landesgericht gegen das Land als Rechtsträger einbringen wird. Der Anwalt hatte schon dafür gesorgt, dass sich die Glücksspielszene in Salzburg ins Fäustchen lachen kann. Der bisher größte Schlag gegen die Glücksspielszene – Anfang vergangenen Jahres wurden bei drei Razzien in der Stadt 87 Geldspielautomaten beschlagnahmt – war ein Schlag ins Wasser. Eine nicht mehr zeitgemäße, komplizierte, und wie man sich nun eingesteht, nicht vollziehbare Salzburger Gesetzesregelung war der Grund dafür, dass die Stadt mit ihrem "entschlossenen Vorgehen gegen die Glückspielszene", wie es hieß, voll eingefahren ist.


Bisher größter Schlag gegen die Glücksspiel-Szene ging voll daneben

Eine Panne nach der anderen - Anwälte der Geldspielautomaten-Aufsteller hatten leichtes Spiel. Razzien, Beschlagnahme von 87 Geldspielautomaten, Strafverfahren von seiten des Magistrats - "ein enormer Aufwand, der nichts brachte", wird das Vorgehen der Behörden nun heftig kritisiert. "Hätte man statt dessen in den Spielerschutz investiert, wäre wenigstens etwas erreicht worden."

Nur die Anwaltskosten dürften "sicher einige zehntausend Euro" ausmachen, verdeutlicht der Anwalt, der die Amtshaftungsklage ausgearbeitet hat, um welche Summen es geht: "Man muss ja bedenken, es waren zig Verfahren anhängig, für jedes einzelne Gerät."
Dazu kommt ein beträchtlicher Gewinnentgang: Geht man davon aus, dass ein Apparat bis zu 500 Euro pro Monat einspielt, ergibt sich daraus ein jährlicher fehlender Spielumsatz von rund 5000 Euro pro Gerät. Bei sehr guten Stellplätzen ist nach Angaben seiner Mandanten sogar von einem monatlichen Einspielergebnis bis zu 1500 Euro auszugehen. (Bis die beschlagnahmten Geldspielapparate den Eigentümern zurückgegeben werden konnten, dauerte es monatelang, teilweise sogar über ein Jahr.)
Und für den Schaden durch den Einbruch vor einigen Wochen könnten auch noch das Land (als Rechtsträger) beziehungsweise die Steuerzahler aufkommen müssen. Von einer sicheren Verwahrung kann beim städtischen Wirtschaftshof in der Siezenheimerstraße nämlich wohl eher nicht die Rede sein. Die beschlagnahmten Geräte waren unter dem anscheinend offenen Dach gelagert. Der Wirtschaftshof ist tagsüber frei zugänglich und bei Nacht kann man durch Überklettern einer kleinen Mauer ins Dachgeschoß eindringen. Wie berichtet, war bei 25 der noch im städtischen Wirtschaftshof lagernden Spielautomaten die Geldlade aufgebohrt worden – bei fünf weiteren blieb es beim Versuch. (Siehe Fensterputzer in der vorigen Ausgabe.)
Ein großer Fehler der Behörden in Salzburg sei es gewesen, sich auf das Salzburger Veranstaltungsgesetz zu versteifen, sagt Friedrich Wennig. Der Wiener Anwalt, der in der Glücksspiel-Szene als "Papst" gilt, hatte bereits jahrelang Spielautomaten-Betreiber in Oberösterreich vertreten, auch in Niederösterreich und im Burgenland, wo ein ähnliches Gesetzes-Wirrwarr in Sachen Glücksspiel herrscht wie in Salzburg. Dabei sei er fair vorgegangen: Bei sämtlichen Eingaben habe er "extra darauf hingewiesen", dass aus fast allen Entscheidungen, die ihm bis hin zum Höchstgericht vorlägen, hervorgehe, "dass zuerst festgestellt werden muss, um wie viel auf den Automaten jeweils gespielt werden kann".

Eine Panne nach der anderen

So aber hatten die Spielautomaten-Betreiber und deren Anwälte leichtes Spiel: Die Betreiber, die gegen die Beschlagnahme- und Strafbescheide beriefen, machten geltend, dass an den konfiszierten Apparaten auch Einsätze um mehr als 50 Cent möglich wären. Womit allfällige Verfahren nicht unter das Salzburger Veranstaltungsgesetz fallen – und da hakten die Anwälte der Spielautomaten-Aufsteller ein (siehe "die Tücken der Salzburger Regelung"). Damit kamen sie beim UVS (Unabhängiger Verwaltungssenat) schlussendlich durch: Nach den Berufungsverfahren, die sich monatelang in die Länge zogen, mussten die konfiszierten Geldspielautomaten den Betreibern zurückgegeben
werden.


Dem Sachverständigen entging Entscheidendes

Die größte Panne war wohl, dass der bei den Razzien beigezogene Sachverständige ausgerechnet den Umstand übersehen hatte, dass den Geräten ein Würfelspiel vorgeschaltet war. Er hatte nur ein Gerät angesehen, "und das nur oberflächlich", und alle anderen als baugleich eingestuft, wie der bei den Razzien zuständige Polizeieinsatzleiter Hermann Winkler nun einräumt. Die Pikanterie dabei: Der Sachverständige wurde extra angefordert, um, was etwaige Raffinessen der Spielautomaten betrifft, auf Nummer sicher zu gehen. Bei dem angeforderten Sachverständigen aus Niederösterreich dürfte es sich aber nicht gerade um den "Sattelfestesten" gehandelt haben, wie von Insidern dazu zu vernehmen ist.
"Es sollte ein Präventivschlag sein, es war aber ein Schlag ins Wasser", räumt inzwischen Polizeieinsatzleiter Winkler unumwunden ein.
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