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Alt 27.07.2009, 19:15   #1 (Permalink)
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Standard Bilanz des Glücksspielstaatsvertrages - Rückläufige Spielumsätze

Die Spieleinsätze im Lotto weisen rückläufiges Niveau auf. Wie der Verband der Lottovermittler informierte wurde erstmals am 13. Juni 2009 eine Samstagsziehung im Lotto mit weniger als 50 Millionen Euro Spieleinsätzen durchgeführt.

Es sind zahlreiche Klagen gegen den Glückspielsstaatsvertrag anhängig, die von namhaften deutschen Rechtsanwaltskanzleien vertreten werden, die auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert sind. Die Rechtsanwaltskanzleien Hambach & Hambach München und Arendts Rechtsanwaltskanzlei Grünwald bei München sind führend mit dieser Thematik befasst.

Die Rechtssprechung bei deutschen Verwaltungsgerichten und am OLG Bremen verweist darauf, dass der europäische Gerichtshof entscheiden muss, ob die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit europarechtskonform ist und die Regelung der Wettspielsucht eine Einbeziehung aller Glücksspielbereiche erfordert.

Eine Sperre von internationalen Internet-Glücksspielspielseiten wie sie zum Vollzug des Glücksspielvertrages notwendig wäre, ist technisch unmöglich. Auch das auch das Blockieren der Überweisungen der Wetteinsätze zu den Glücksspiel-Anbietern durch Banken ist rechtlich mehr als bedenklich. Der Glücksspielstaatsvertrag steht auf tönernen Füßen. Ein Gesetz das nicht umgesetzt werden kann, ist ohne Sinn.


Spielsucht Bekämpfung eine Farce

Es ist wenig einleuchtend warum Glücksspiel in staatlicher Hand weniger gefährlich ist. Auch der auf der Seite des staatliches Lottos veröffentlichte Standpunkt von Sabine Bätzing, Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mitglied des Deutschen Bundestages "Glückspiel braucht gute Angebote zur Prävention von Glückspielsucht. Das staatliche Monopol bietet gegenüber privaten Wettanbietern und Wettbüros dazu die besten Voraussetzungen. Im Interesse ausreichender Hilfen muss das Monopol daher soweit wie möglich erhalten bleiben.", ist wenig überzeugend.

Spieler, die weiter ihrer Lust an Sportwetten frönen wollen, wandern ab ins europäische Ausland. Sie finden dort ein sehr vielfältiges Angebot an Sportwetten in nahezu allen Sportarten. Spielern, denen Sportwetten im Ausland zu stressig sind, wechseln zum Glücksspiel am Geldspielautomaten. 220′000 Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen laden in jeder Kleinstadt Deutschlands zum Spiel ein. Nach Angaben des Verbandes "Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V." sind zum Stand 2008 290.000 Personen krankhaft spielsüchtig.

Wie eine Meldung "heute im Bundestag" vom 1. Juli 2009 zu entnehmen ist bejahten Experten bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages mehrheitlich das Risiko der Spielsucht an Geldspielautomaten.

Das populistische Beschäftigen des Staates mit den Glücksspielen Lotterie und Sportwetten führt zur Verlagerung der Spielarten, aber nicht zur erfolgreichen Bekämpfung der Spielsucht. Suchtbekämpfung z.B. der "Anonymen Spieler" in regionalen Selbsthilfegruppen oder des Verbandes "Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V." mit einer Einrichtungssuche (Beratungsstellen, stationäre Behandlung) können nur Mosaiksteinchen sein. Umfassende staatliche Bekämpfung aller Glücksspielsparten ist dringend geboten.


Der Glückspielstaatsvertrag sichert dem Staat das Monopol an Lotterien und Sportwetten zu, wenn er die Spielsucht bekämpft. Gewerbliche Spielvermittler wurden in ihrer Tätigkeit stark eingeschränkt. Privaten Sportwettenanbieter wurde die Tätigkeit untersagt. Das Ziel die Spielsucht zu bekämpfen wurde nicht erreicht. Die Spieler tippen bei Sportwettanbietern im Ausland oder nutzen die zahlreichen Spielmöglichkeiten an Geldspielautomaten in Spielhallen. Bekämpfung der Spielsucht muss alle Sparten der Spielsucht umfassen.


Neuer Glücksspielstaatsvertrag

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der ab 1. Januar 2008 in Kraft trat wurde das Recht Glücksspiele durchzuführen in die Hand des Staats gelegt. Die Ratifizierung erfolgte in dem die Ministerpräsidenten der Bundesländer die Ratifizierungsurkunden in der Staatskanzlei hinterlegten.


Als Ziele des Staatsvertrages wurden formuliert:
- Entstehen von Spiel- und Wettsucht zu verhindern
- Das Glücksspielangebot zu begrenzen und zu überwachen
- Jugend und Spielerschutz zu begrenzen

Werbung für das Glücksspiel mit Aufforderungscharakter wurde untersagt und ebenso Werbung für Glücksspiele im Radio, Fernsehen, Internet und per Telefon. Sportwetten werden nach dem neuen Recht ausschließlich vom Staat veranstaltet. Trikot- und Bandenwerbung der Sportwettanbieter, die vor allem im Fußball praktiziert wurde, war nicht mehr zulässig.

In Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages führte Sachsen – Lotto Kundenkarten für die Spielarten Sportwetten (Oddset, Toto), Keno und Plus 5 ein. Bei Abgabe der Spielscheine wird die Kundenkarte mit dem Lichtbild im Ausweis verglichen, um sicher zu stellen das Spielteilnehmer mindestens 18 Jahre alt sind.

In seiner Halbjahresbilanz für 2009 listet die GIG, "Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e. V.", erfolgreiche Klagen gegen den Monopolisten auf, wo mit unlauteren Methoden Umsatz eingeworben worden ist.
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