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Alt 17.07.2009, 21:27   #1 (Permalink)
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Standard Ex-Buchhalterin der Uhrenfabrik ETA muss ins Gefängnis

Das Amtsgericht Solothurn hat die ehemalige Chefbuchalterin der Uhrenfabrik ETA in Grenchen wegen Betrugs und Geldwäscherei verurteilt. Sie hat nun 4,8 Millionen Schulden am Hals.

Die heute 43-Jährige war wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Urkundenfälschung und gewerbsmässiger Geldwäscherei angeklagt. Sie war geständig, das Geld für ihren aufwändigen Lebensstil und Spielkasinobesuche in verschiedenen Ländern abgezweigt zu haben.

Mit dem Urteil bestätigte das Gericht die Vorwürfe von Staatsanwalt Rolf von Felten vollumfänglich, blieb aber mit vier Jahren um anderthalb Jahre unter dem geforderten Strafmass. 43 Tage Untersuchungshaft werden ihr angerechnet. Dazu kommen eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 220 Franken.

Die Angeklagte muss sodann der Firma Schadenersatz in der Höhe der Deliktsumme von rund 4,8 Millionen Franken leisten, samt fünf Prozent Zins, wie Amtsgerichtsschreiber Kurt Schärer am Donnerstag auf Anfrage bekanntgab. Dazu kommen die Einziehung der noch verbliebenen Vermögenswerte und Forderungsrechte gegenüber Dritten, denen die Angeklagte Darlehen gewährt hatte. Die Verhandlung fand am vergangenen Montag statt.

Schmuck und Haus beschlagnahmt

Die ehemalige Leiterin der ETA-Finanzbuchhaltung hatte vom Oktober 2000 bis zum Oktober 2006 Bargeldbezüge im Umfang von rund 4,8 Millionen Franken getätigt und vorgetäuscht, die Mittel würden für die Firma gebraucht. Den Tatbestand der gewerbsmässigen Geldwäscherei leitete der Staatsanwalt aus dem Umstand ab, dass die Angeklagte die Verwendung von gut zwei der 4,8 Millionen Franken verheimlicht und dadurch der Beschlagnahme durch die Strafverfolgung entzogen habe.

Das Strafverfahren war Ende Oktober 2006 nach Hinweisen der geschädigten Firma aufgenommen worden. Rund eine halbe Million Franken wurde beschlagnahmt. Weitere 300'000 Franken brachte die Verwertung von Luxusgütern, die die Frau erworben hatte. Beschlagnahmt wurde auch die Liegenschaft der Angeklagten.
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