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Thema: Private Poker-Turniere in der Schweiz bleiben erlaubt

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    Standard Private Poker-Turniere in der Schweiz bleiben erlaubt

    Poker-Turniere um Geld bleiben weiterhin erlaubt. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Schweizer Casino Verbands und der Casino Zürichsee AG abgelehnt.
    Diese wollten Pokerturniere ausserhalb der Casinos verbieten lassen wollten. Für das Gericht ist das betreffende Spiel vor allem ein Geschicklichkeitspiel.

    Bei dem Verfahren handelte es sich um den ersten von drei Pilotprozessen. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts fiel mit drei zu zwei Stimmen. Es kam zum Schluss, dass der Spielerfolg bei der Pokervariante «Texas Hold'em Unlimited (Freeze Out)» nicht vorwiegend vom Zufall abhängig ist, sondern dass die Geschicklichkeit überwiegt. Dies bedeutet, dass "Texas Hold'em"- Pokerturniere weiterhin ausserhalb von Casinos stattfinden dürfen. Auch die Gefahr von sozialschädlichen Auswirkungen wie Verschuldung oder Spielsucht verneinten die Richter. Diese Gefahr sei bei diesem Pokerspiel, das pro Turnier lediglich einen Einsatz pro Spieler von einem bis maximal 500 Franken erlaube, nicht gegeben, sofern der Spielende nicht täglich oder wöchentlich an Turnieren teilnehme, entschied das Gericht.

    Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte die Spielbankenkommission als erste Instanz im Dezember 2007 auf Antrag von insgesamt 24 Gesuchstellern entschieden, dass die "Texas Hold'em Unlimited (Freeze Out)"-Pokerturniere nicht als Glücksspiele anzusehen, sondern als Geschicklichkeitsspiele zu qualifizieren sind und dementsprechend ausserhalb von Casinos gespielt werden dürfen.

    Der Schweizer Casino Verband und verschiedene weitere Casinos reichten dagegen eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Casinos forderten das Gericht auf, diese Pokerspiele als Glücksspiele zu qualifizieren und umgehend zu verbieten. Daraufhin hielt das Bundesverwaltungsgericht im März 2008 in einem Zwischenbericht fest, dass Pokerturniere solange weiter durchgeführt werden dürften, bis es über die Frage entschieden habe, ob das Spiel ein Glücksspiel sei oder nicht. Diesen Entscheid hat es nun gefällt. Das Urteil kann noch vor Bundesgericht weitergezogen werden.

    Die Genehmigung und Regelung von Geschicklichkeitsspielen ist Sache der Kantone. Damit liegt es an ihnen, die Regeln für Pokerturniere festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen.

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