Das staatliche Monopol auf Sportwetten ist rechtmäßig. Daran hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg keine Zweifel und hat erneut eine Klage von einem privaten Wettbüro-Inhaber abgewiesen. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss verstößt das im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Monopol weder gegen europäisches Recht noch gegen das Grundgesetz. Vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe war der Mann noch erfolgreich gewesen. Der VGH in Mannheim hat bereits mehrfach das Sportwetten-Monopol bestätigt - allerdings immer nur in Verfahren, in denen die Kläger vorläufigen Rechtsschutz begehrten. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. (Az.: 6 S 3328/08)
Die Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg begrüßte die Entscheidung. Das Gericht habe zum wiederholten Mal die Rechtmäßigkeit des Glückspielvertrages eindeutig bestätigt. "Es ist jetzt dringend erforderlich, das geltende Recht auch konsequent durchzusetzen", hieß es in einer Mitteilung von Geschäftsführer Friedhelm Repnik. Seine Forderung: "Die nach wie vor in großer Zahl vorhandenen illegalen Wettangebote müssen unterbunden werden."
Nach Überzeugung der VGH-Richter ist das Monopol im Südwesten mit EU-Recht vereinbar. Dies hatten ihre Kollegen in der Vorinstanz in Karlsruhe bezweifelt. Die Mannheimer Richter gehen jedoch davon aus, dass es den Einzelstaaten überlassen ist, das Schutzniveau zur Abwehr von Gefahren zu bestimmen. Darum sei auch ein Glücksspielmonopol denkbar, weil dadurch ein wirksamer Schutz im Kampf gegen die Spielsucht erreicht werden könne. Das Land lasse "ernsthaft die Bereitschaft erkennen, die Gelegenheit zum Spiel zu reduzieren", so der zuständige 6. Senat.
Auch verfassungsrechtlich haben die VGH-Richter keine Bedenken. Dies gilt laut Beschluss auch für eine Regelung zur Reduzierung der Annahmestellen im Südwesten. Nach einer Übergangsfrist zum 31. Dezember 2008 wurde deren Anzahl auf 3630 begrenzt, eine weitere Reduzierung auf 3300 Annahmestellen ist geplant. Dies ist aus Sicht der Mannheimer Richter ausreichend.
Der VGH blieb damit bei seiner Linie. Er hatte den Staatsvertrag bereits im Frühjahr 2008 als "konsequent und aktiv" eingestuft. Verwaltungsgerichte Baden-Württembergs hatten dagegen Bedenken und haben dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Verfahren vorgelegt.