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ANSBACH - Nach der Regierung von Mittelfranken in Ansbach hat nun auch das Verwaltungsgericht München der Internet-Verlosung eines Wohnhauses einen Riegel vorgeschoben.
Ein Münchner wollte sein Haus in einem Vorort der Landeshauptstadt per Lotterie im Web losschlagen. Dazu bot er via Internet Lose zum Stückpreis von 19 Euro an. Angepeilt war zunächst eine Teilnehmerzahl von 48.000. Der Kreis sollte dann durch mehrere Quizrunden auf 100 Mitspieler verringert werden. Unter diesen wollte der Mann schließlich das Haus, einen Kleinwagen und weitere, unbedeutendere Preise verlosen. Doch die Regierung von Mittelfranken als bayernweit zuständige Behörde für die Glücksspielaufsicht im Internet untersagte vor gut zwei Wochen die Lotterie und drohte ein erkleckliches Zwangsgeld an. In Deutschland sei öffentliches Glücksspiel im Internet verboten, lautete die Begründung. Dagegen erhob der Münchner Klage beim Verwaltungsgericht in München. Ohne Erfolg: Die Einordnung der Hausverlosung als Glücksspiel entspreche der Rechtslage, hieß es dort. Gegen diese Einschätzung kann der Hausbesitzer nun noch Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. |
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