Ein Münchner Hausbesitzer darf seine Immobilie nicht über das Internet per Verlosung verkaufen. Die bayerische Glücksspielaufsicht verbot die Aktion am Dienstag.
Ansbach/München - Den Angaben zufolge hatte der Münchner im Internet 48.000 Lose zum Preis von jeweils 19 Euro angeboten. Eine derartige Verlosung verstoße aber in mehreren Punkten gegen das geltende Glücksspielrecht, teilte die zuständige Regierung von Mittelfranken in Ansbach mit. Sollte der Mann die Verlosung nicht bis zu diesem Donnerstag um 16 Uhr eingestellt haben, müsse er ein beträchtliches Zwangsgeld zahlen.
Das Glücksspiel ist den Angaben zufolge so konzipiert, dass die angepeilte Teilnehmerzahl von 48.000 zunächst durch mehrere Quiz-Runden auf 100 verringert werden sollte. Unter diesen sollten dann das Haus in einem Vorort von München, ein Kleinwagen sowie kleinere Preise verlost werden. Nach Angaben der Behörde kann die erforderliche Erlaubnis für die Verlosung aber nicht erteilt werden. Glücksspiele im Internet seien generell verboten, private Lotterien dürften grundsätzlich nur von gemeinnützigen Veranstaltern und für gemeinnützige Zwecke angeboten werden.
In Österreich hatte ein Hausbesitzer in der vergangenen Woche mehr Glück: Er nahm mit der Verlosung seiner 400 Quadratmeter großen Villa in Klagenfurt insgesamt 989 901 Euro ein. Mit ihm freute sich ein Mann aus Kärnten, der mit seinem 99-Euro-Los die Villa gewann. Insgesamt hatten sich 9999 Menschen an der Verlosung beteiligt. Der Besitzer hatte sich zuvor jedoch die Zustimmung des österreichischen Finanzministeriums eingeholt, um mögliche rechtliche Schritte durch erfolglose Mitspieler zu verhindern.