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Alt 23.01.2009, 20:14   #1 (Permalink)
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Standard Glücksspiel vor Gericht

Heilbronn - Eigentlich sind alle Wettbüros verboten. Aber nur eigentlich. Denn das Staatsmonopol ist den Betreibern von aktuell 13 Lokalen in Heilbronn ziemlich egal. Das jüngste Beispiel aus Böckingen zeigt, wie der juristische Streit um die Wettbüros selbst zum Glücksspiel geworden ist.

In der Ludwigsburger Straße 35 wollte ein Mann ein Wettbüro eröffnen. Er geht darum ins Rathaus, um sich einen Gewerbeschein zu holen. Zwar untersagen ihm die Behörden, das Lokal zu eröffnen. So steht es im Glücksspielstaatsvertrag, der dem Land das Monopol im Wetten zusichert. Doch der Mann und sein Anwalt beantragen beim Verwaltungsgericht Stuttgart, die sogenannte sofortige Vollziehbarkeit der Untersagung aufzuheben. Sie bekommen prompt Recht. Nun dürfen Zocker in dem Lokal in der Ludwigsburger Straße 35 in Böckingen tatsächlich so lange ihr Glück auf die Probe stellen, bis der Verwaltungsgerichtshof endgültig eine Entscheidung getroffen hat. Das dauert in der Regel drei bis sechs Monate.

In der Regel bestätigt der Verwaltungsgerichtshof das Verbot der Kommunen schließlich. Damit hat das Spiel aber noch lange kein Ende. Denn ein Nachfolger für ein geschlossenes Wettbüro ist schnell gefunden. Das soll so auch in Böckingen geschehen sein, ist sich Christian Netzlaff vom Baurechtsamt sicher. „Da wurde jemand vorgeschoben“, sagt er. Denn das Wettbüro in der Ludwigsburger Straße 35 sei dem längst geschlossenen in der Ludwigsburger Straße 27 - nur ein paar Häuser weiter - ähnlich: Sowohl was die Ausstattung des Wettbüros als auch die Namen der beteiligten Personen betrifft, erklärt Netzlaff. Er und das Baurechtsamt müssen sich sogar doppelt hintergangen fühlen: Denn der Betreiber hielt sich weder an das Verbot noch an seine Zusicherung dem Amt gegenüber, nicht zu eröffnen, berichtet Christian Netzlaff. Zudem dürfen in Alt-Böckingen eigentlich keine neuen Vergnügungsstätten eröffnen. So legt es die Satzung fest, die erlassen wurde, um Wildwuchs zu verhindern. Wie gesagt: eigentlich.

Keine klare Linie

Der Wettlokalbesitzer sieht die Angelegenheit gelassen. Er möchte nicht schlecht über die Stadtverwaltung reden, nur eines will er: „In Ruhe mein Geschäft machen.“ Was ihn „nerve“, sei die Monopolstellung des Staates beim Glücksspiel. Nun warte er eben auf die gerichtliche Entscheidung und hoffe, dass es „endlich mal eine eindeutige Rechtslage gibt“.

In diesem Punkt sind sich die juristischen Gegner einig. Sogar das für Baden-Württemberg federführende Regierungspräsidium in Karlsruhe würde sich „eine klare Linie“ wünschen, wie RP-Sprecher Sven König sagt. Denn selbst die vier Verwaltungsgerichte im Land würden bei den Wettbüros unterschiedlich urteilen. Offen sei außerdem, ob der Europäische Gerichtshof den Glücksspielstaatsvertrag kippt. Diese Entscheidung steht noch aus, und so lange geht das rechtliche Verwirrspiel weiter.
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