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Alt 14.11.2008, 16:10   #1 (Permalink)
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Standard Aufregung über Entwurf für neues Glücksspielgesetz

Der Entwurf für ein neues Glücksspielgesetz begünstige Großkonzerne gegenüber kleinen Automatenbetreibern, schreibt der "Standard" (Wochenend-Ausgabe). Der von Finanzminister Wilhelm Molterer (ÖVP) zur Begutachtung ausgesandte Gesetzesentwurf sehe für das Automatengeschäft mit limitierten Einsätzen ("kleines Glücksspiel") eine bundesweite Konzession vor, wenn in einem Salon mehr als 15 Geräte stehen.

Wer sich am Verfahren beteiligt, müsse ein Stammkapital von 50 Mio. Euro vorweisen und zudem einen Haftungsbetrag von zehn Mio. Euro vorweisen. Demnach komme für derartige Summen lediglich der Novomatic-Konzern infrage - der mit Ex-Vorstand Johannes Hahn (ÖVP) und Aufsichtsrat Karl Schlögl (SPÖ) beste Verbindungen zur Regierung habe.

Krisensitzung des Automatenverbands
Die Glücksspielbranche sei über den Entwurf unglücklich und habe eine Krisensitzung des Automatenverbands anberaumt. "Die Existenz unserer Mitglieder ist akut bedroht", meinte Verbandschef Helmut Kafka gegenüber der Zeitung und ortete einen "Versuch, mit brutalsten Mitteln den Wettbewerb zu verhindern".

"Automatensteuer" von 25 Prozent geplant
Im Finanzministerium werde der Vorstoß mit dem erhöhten Spielerschutz und der Beseitigung von Rechtsunsicherheit begründet. Während das "kleine Glücksspiel" in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg verboten ist, ist es im Süden und Osten Österreichs erlaubt. Mit dem Gesetz würde der Bund die Materie an sich ziehen und eine einheitliche Regelung treffen. Mit der Reform verbunden sei auch eine bundesweite "Automatensteuer" von 25 Prozent. Das Finanzministerium kalkuliere schon mit Mehreinnahmen von 130 bis 150 Mio. Euro.

Online-Glücksspiele sollen laut Entwurf weiterhin verboten sein - ganz nach den Vorstellungen der Casinos Austria und ihres Online-Monopolisten win2day, schreibt der "Standard". Hinzu komme ein Verbot für Finanzdienstleister - Banken und Kreditkartenfirmen -, die notwendigen Geldtransaktionen durchzuführen. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf ende am 4. Dezember.
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