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Casinospieler
Registriert seit: 29.02.2008
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Kennt sich jemand mit der Rechtslage bei Glücksspiel im Web aus? Eigentlich ist Glücksspiel in Deutschland doch illegal, soweit es sich nicht um staatliche Casinos handelt, oder? Aber ich denke mir, dass virtuelles Glücksspiel dann doch etwas anderes ist, obwohl die Spieler mit echtem Geld spielen. Kann mir bitte jemand dazu etwas schreiben?
LG, heartlady |
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Casinospieler
Registriert seit: 02.03.2008
Beiträge: 64
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Seit es Online-Casinos gibt, gibt es auch diese Diskussion. Rein rechtlich betrachtet, findet das Online-Spielen in einer Grauzone statt. Gemäß § 285 StGB wird derjenige bestraft, der an einem nicht genehmigten Glücksspiel teilnimmt. Es droht dabei eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. Hier stellt sich nun die Frage, ob diese Norm für alle Online-Casinos weltweit gilt: Macht sich somit der Surfer strafbar, wenn er von Deutschland aus über das Internet bei einem ausländischen Veranstalter mitspielt? Und was ist, wenn der ausländische Veranstalter zwar über keine deutsche Genehmigung verfügt, aber über eine Konzession seines Heimatlandes? Liegt auch dann eine Straftat vor? Ist deutsches Recht auch anzuwenden, wenn der Anbieter, wie das normalerweise der Fall ist, im Ausland sitzt? Gibt es eine Möglichkeit, das Spielen bei ausländischen Anbietern zu unterbinden? Nein, da sonst eine vom Grundgesetz nicht abgedeckte Überwachung erfolgen müsste. Daher haben alle Anbieter von Online-Casino-Spielen ihren Geschäftssitz außerhalb des Geltungsbereiches deutschen und europäischen Rechtes. Meistens ist der Sitz Antiguga, Aruba, Cayman Island. Sollte es einmal zu einer Klage kommen, weil diese Websites für deutsche Nutzer verfügbar sind, ist eine Verurteilung jedoch nicht zu erwarten, da es hier nur eine geringe Schuld gibt. Die Teilnahme spielt sich also in einem nahezu rechtsfreien Raum ab, da in der Theorie zwar die Teilnahme nach Ansicht des Gesetzgebers und des BGH eine Straftat darstellt, da allein die Möglichkeit des Aufrufes zu unterbinden ist. Die Wahrscheinlichkeit der rechtlichen Umsetzung tendiert jedoch gen null.
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Benutzer
Registriert seit: 15.07.2008
Beiträge: 72
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Hallo....
Also irgenwie blicke ich immer noch nicht durch.... Sind die ganzen Angebote der zahlreichen Online Casinos nun eigentlich grundlegend legal oder eher nicht? Eigentlich ist Glücksspiel in Deutschland ja verboten. Ich finde die Angebote der Casinos ja teilweise sehr verlockend, allerdings möchte ich mich keinesfalls auf ein illegales Gebiet begeben. Kann mich jemand beruhigen? |
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#5 (Permalink) | |
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Gambler
Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 229
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hu
hu biene08 !wir haben uns kürzlich in einem anderen Thread schon mal kurz "gesehen" und Du erinnerst Dich vielleicht, dass mich OC-Spiele eigentlich nicht interessieren,genauer gesagt ich habe noch nie in meinem Leben einen einzigen Chip bei einem OC-Spiel gesetzt. Dennoch möchte ich mich an der Diskussion in diesem Thread beteiligen, da mich das Thema aus rein rechtlichen Gründen sehr interessiert und es aktuelle Ereignisse notwendig erscheinen lassen, dass die gestellten Fragen endlich einmal erschöpfend sachlich diskutiert werden. In den andern Foren war die Diskussion allenfalls ansatzweise möglich, was vielschichtige Gründe hat. Jedoch ist das Problem so zentral, dass es eigentlich jeden "OC-Zocker" betrifft, der sich in Deutschland aufhält und von einem deutschen PC aus Glücksspiel im Ausland steuern möchte. Diese Formulierung klingt vielleicht etwas holperig - "im Ausland steuern möchte" - hat aber gute Gründe (die ich später noch erläutern möchte). Zitat:
Es wurde fast 2 Jahre lang das Problem im DC-Forum und teilweise auch in anderen Foren diskutiert, und um eine Spielerin, die ebenso wie zigtausende andere Spieler ahnungslos OC-zockte ohne dies für strafbar zu halten , am heiligen Abend zu psychsisch zu terrorisieren und in ein persönliches Unglück zu stürzen, wurde sogar eine eigene illegale Internetseite installiert, die von einem OC-Hasser inszeniert wurde, der sich feige in der Anonymität versteckt. Es wird angesichts solchen Cyberstalkings allerhöchste Zeit, dass die seit Jahren ungeklärten Fragen einmal sachlich neutral geklärt werden. Deswegen möchte ich mich trotz des Umstands, dass ich selbst kein OC-Spieler bin ( meine persönlichen Gründe hierfür, die man keinesfalls auf andere Spieler übertragen kann , wird man im Lauf der Zeit im Mondbomben-Thread nachlesen können) in diese Diskussion einmischen. Vor kurzem habe ich festgestellt, dass sich auch Rechtsanwalt Dr.Bahr, der auf Glücksspielrecht spezialisiert ist, inzwischen mit dem Problem befasst hat und meinen Standpunkt, den ich früher schon anlässlich eines Amtsgerichtsurteils aus Coburg im DC-Forum und im Paroli-Forum dargelegt habe, inzwischen auf seiner HP bestätigt hat. Inwieweit sich Dr.Bahr inzwischen noch weiter mit dem Problem beschäftigt hat, weiss ich nicht, ich würde es jedoch begrüssen, wenn man ihn dafür gewinnen würde, sich ebenfalls in die Diskussion hier im Forum "einzumischen". Denn die rechtliche Situation ist allmählich unerträglich. Was Deine Frage betrifft,wie Dich jemand "beruhigen" kann, so habe ich diese Frage bereits früher in einem anderen Forum beantwortet, wobei davon allerdings kaum jemand Notiz genommen zu haben scheint. Ich möchte die Antwort daher hier an dieser Stelle sinngemäss wiederholen. In dem betreffenden Forum schrieb ich, wie ich mich verhalten würde, wenn ich selbst ein Interesse daran hätte mich am OC-Spiel eines Casinos zu beteiligen, das seinen Sitz im Ausland hat und in Deutschland keine Zulassung hat, in Deutschland Internet-Glücksspiel zu veranstalten. Ich würde den Staat verklagen. Dies bezieht sich natürlich nur auf meine Person, d.h. ich kann anderen Spielern nicht empfehlen sich genauso zub verhalten, wie ich es machen würde, denn das wäre nicht zulässig. Ich möchte lediglich beschreiben, wie ich selbst vorgehen würde, wenn ich selbst in dieser Weise "OC-zocken" wollte. Und zwar würde ich eine Feststellungsklage gegen den Staat erheben. eine Feststellungsklage ist nur zulässig, wenn hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Dieses Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnis ist regelmässig gegeben, wenn ein Zustand der Rechtsunsicherheit besteht. Dass dieser Zustand "Rechtsunsicherheit" besteht, geht daraus hervor, dass das Amtsgericht Coburg in dem im DC-Forum 2 Jahre lang diskutierten Fall ein rechtskräftiges Strafurteil wegen angeblicher illegaler Beteiligung einer Spielerin am OC-Spiel erlassen hat, wobei mehrere Juristen der Meinung waren, dass diese Verurteilung keine Rechtsgrundlage hatte sondern dass ein schwerer Rechtsfehler des Amtsgerichts Coburg vorlag, der leider nicht mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten wurde, so dass durch das Urteil die ganze Szene verunsichert wurde - möglicherweise bewusst zu Einschüchterungszwecken, d.h. dass es sich um eine vorsätzlich falsche und zugleich um eine "politische" Entscheidung gehandelt haben könnte, wobei sich das Amtsgericht Coburg unbefugter Weise wie ein Gesetzgeber verhalten hätte. Sollte sich im Verlauf eines Zivilverfahrens ( Feststellungsklage) zeigen, dass der Rechtsfehler vorsätzlich erfolgt sein, dann könnte das damalige Straf-Urteil sogar theoretisch innerhalb von 5 Jahren seit Eintritt seiner Rechtskraft durch ein Wiederaufnahmeverfahren aus der Welt geschaft werden, d.h. die Entscheidung würde für diesen Fall für nichtig erklärt . Allerdings kann solches nur der verurteilte Straftäter selbst erreichen, da es beantragt werden muss und nur der Verurteilte dies wirksam beantragen kann. In einem Zivilverfahren könnte man den Richter und auch den Staatsanwalt aus dem damaligen Strafverfahren zwingen , darüber auszusagen, auf welche Weise er zu der Überzeugung gekommen sein will, dass das Verhalten , das zur strafrechtlichen Verurteilung führte , strafbar sei. Normalerweise kann man einen Richter oder Staatsanwalt zu solchen Aussagen nicht zwingen, in diesem Falle aber schon. Er müsste dann nachvollziehbar darlegen, welche Gesetzestexte, welche Gesetzesentwürfe er kannte und welche obergerichtlichen konkreten Entscheidungen ihn davon "überzeugt" haben sollen, dass OC-Zocken im Ausland vom Gesetzgeber verboten worden sein sollte. Andere Spieler haben also keine Möglichkeit, das Urteil aufheben zu lassen, obwohl es die ganze Szene verunsichert und daher für jeden interessierten OC-Spieler diese Rechtsunsicherheit geschaffen hat, die ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage generiert, d.h. das Urteil ist nun mal in der Welt, es hat OC-Spiel generell für illegal erklärt, und so muss man sich also anders behelfen um sich zu "beruhigen". Wohl haben allerdings andere Spieler die Möglichkeit aufzuklären, auf welchen Überlegungen die Entscheidung des AG Coburg, welche das OC--Zocken für strafbar erklärte , beruhte. In dem Urteil finden sich keine nachvollziehbaren Überlegungen hierzu sondern es wurde merkwürdigerweise lediglich behauptet, dass dieses so sei - merkwürdigerweise ohne jede rechtswissenschaftliche Begründung. mondfahrer |
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#6 (Permalink) | ||
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Benutzer
Registriert seit: 25.10.2008
Beiträge: 54
Credits: 1.753
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Zitat:
die Sache mit der o.g. Spielerin ist mir bekannt. Ich hatte mir interessehalber die Pressemitteilung darüber aufgehoben. Eigentlich ging es ja dabei um Kreditbetrug und das Zocken im Internet kam dabei ja nur als Nebensachen hoch. Irgendwie kommt mir das Ganze trotzdem sehr eigenartig vor. Ich nehme eher an, dass diese Dame wohl eher irgendwelche Vermittlungsgelder erhalten hatte von Onlinecasinos und diese dann zugegeben hat. Wie kommen sonst diese genannten 41000 $ zustande. Das passt nicht zu einem richtigen Zocker. So einer läßt sich nicht soviel Geld auszahlen. Interessant finde ich bei dem Ganzen, dass man angeblich gar nicht gegen die Onlinespieler vorgehen kann, weil die Gesetzgebung so wirr, kompliziert und chaotisch ist. Außerdem liest man aus dem Artikel, dass der Kreditbetrug viel höherwertig angesehen wird als das Spielen im Onlinecasino, ansonsten hätte die Strafe ja viel höher ausfallen können. Siehe Pressemitteilung Zitat:
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Gambler
Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 229
Credits: 117
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hallo Torti ,
es geht mir hauptsächlich nicht um diesen speziellen Fall dieser Dame , sondern um das allgemeine juristische Problem "ob OC-Zocken im Ausland nun nach diesem Urteil neuerdings als strafbar gelten muss oder nicht", und um die Frage, ob hier - wieder einmal - Bayern einen "richtungsweisenden" Sonderweg gehen wollte. Das Bundesland Bayern ist ja dafür bekannt, dass es schon öfters anstrebte, eine Art Führungsrolle gegenüber den anderen Bundesländern zu übernehmen, d.h. "den Ton anzugeben", die anderen Bundesländer zu bevormunden. Die Klärung dieser Frage, bzw. wie sich das aus Bayern kommende Urteil auf die Einschränkung der Freiheiten nicht spielsüchtiger Spieler auswirkt im Sinne einer Einschränkung der Rechte aus Art. 2 GG , die einfach OC-Zocken möchten , interessiert mich.Ausserdem hat einer meiner privaten Kontakte aus einer anderen Szene hat noch eine Rechnung mit dem Bundesland Bayern offen - in der es ebenfalls um das Thema Sozialbetrug ging - allerdings von der anderen Seite aus (es wurden zu Gunsten der Staatskasse Schwarzarbeiter-Arbeitsverhältnisse zu Lasten der Arbeitnehmer abgewickelt, diese jedoch trotz Hinweis an das Finanzamt mittels eingescannter gefälschter Abrechnungen hinisichtlich der Sozialversicherungspflicht nicht strafrechtlich verfolgt ) - und deshalb interessiert mich der Mechanismus der Freiheitseinschränkung und warum mit zweierlei Maßstab gemessen wirde , je nach Rollenverteilung, d.h. je nachdem wer beim Sozialbetrug der "Täter" ist. Auch wenn ich selbst noch nie OC-gezockt habe, so empfinde ich diese aus bayern kommende Methode einer ungerechtfertigen Freiheitseinschränkung in einem "Rechtsstaat" als ausgesprochen störend. Trotz dieses eigentlichen Anliegens möchte ich zum Verständnis der Ausgangsbasis allerdings - klarstellungshalber - zunächst speziell auf diesen Fall aus Coburg eingehen, der die Verwirrung und das nicht nur nach meiner Ansicht fehlerhafte Urteil auslöste . Was Deinen Zeitungsartikel betrifft, so muss man nämlich davon ausgehen , dass es sich ausgerechnet in diesem merkwürdigen Fall - pikanter Weise - um eine "Ente" gehandelt haben muss. Die Schlamperei des Reporters fängt bereits bei der objektiven Falschmeldung an, dass die Angeklagte 4 Kinder habe. Sie hat mämlich nur 3. Zitat:
Zitat:
Zitat:
In der Tat, das ist das Merkwürdige. Ich weiss es nicht im einzelnen, aber sie benutzte diese Methode eben offenbar um sich kurzfristig hohe Bargeldbeträge ohne viel zusätzlichen Aufwand "abhebefähig" zu machen.Mit normalen Konten geht das normalerweise nicht so schnell. Du kannst nicht mal eben 50.000 mit einer Kreditkarte aus dem Automaten holen, wenn Du spontan ein Auto siehst und es auf der Stelle kaufen willst, weil es Dir gefällt - sowas in der Richtung war es wohl , d.h. ein untypischer Grund.Die Dame hat das in einem der anderen Foren seinerzeit so begründet und erklärt, dass auch das Gericht diese kreative Problemlösung "nicht kapiert" habe - offenbar ist man in unserer Gesellschaft nur dann "glaubwürdig", wenn man mit der Schafherde blökt. Eigenes Denken /kreative Problemösungen sind nicht gefragt. Die Bank, in irgendwelchen Schablonen denkend, begriff das wohl nicht, warum sie das so machte, und irgendwann kam nach Schilderung der Dame jemand von der Vlessa-Bank auf die Idee, sie der Geldwäsche zu verdächtigen und hinter ihrem Rücken die Polizei einzuschalten, weil das besser in die Schablone "passte". Folge : Hausdurchsuchung, Computer beschlagnahmt usw.- Aber der Verdacht musste schnell fallengelassen werden. Da war nichts. Bei der Festplattenüberprüfung kam es dann aber zu einem Zufalls-Fund , der "strafrechtlich relevant" zu sein schien : Die getätigten "verbotenen" Glücksspiele mit ausländischen Anbietern, die in Deutschland keine Genehmigung hatten, wohl aber im Ausland, waren auf der Festplatte sichtbar. Aber : Warum hätte die Teilnahme an solchen Veranstaltungen strafbar sein sollen - das war die zentrale Frage. Sie wurde bis heute nicht schlüssig beantwortet- weder von der ermittelnden Staatsanwaltschaft noch vom urteilenden Gericht. Und aus obergerichtlichen Entscheidungen würde sogar gerade das GEGENTEIL folgen, wenn man sich bei der Rechtsanwendung an bindende Grundsatz-Entscheidungen des BVerfG und an die "normale Rechtsfortbildungspraxis" hält. Es wurde dann schliesslich in dieser unsicheren Sítuation scheinbar nach einer dritten Möglichkeit "gesucht" ,um ein Strafurteil schliesslich doch noch begründen zu können- was so wirkte, als hätte sich die Staatsanwaltschaft eine Art "Lückenbüsser" gesucht um die bereits aufgelaufenen Ermittlungskosten irgendwie nachträglich rechtfertigen zu können. Angesichts dieser Situation kommt es dann auch noch zu der von Dir zitierten "Zeitungsente" - eine in der Tat meiner Ansicht nach äusserst merkwürdige Konstellation. Dass sie wegen "Arbeitslosigkeit" Hartz-IV beantragt hat, ist nach meinen Informationen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zeitungsente, zusammengereimt und also letztlich erfunden von irgendeinem unqualifizierten Reporter. Die Ente wurde dann später unüberprüft vom SPIEGEL übernommen. Dei Angeklagte war weder arbeitslos noch beatragte sie Hartz IV, denn sie hatte ein gut laufendes Geschäft und hatte genau deswegen ,d.h. weil sie stets flüssig war und sich das Spielen als leisten konnte, nie mit der Bank Probleme Kredite zu bekommen- weil die Bank es gewohnt war, dass sie diese zuverlässig zurückzahlte. Angesichts dieser Situation ist die Darstellung im Zeitungsartikel geradezu groteskt, und noch grotesker ist es, dass DER SPIEGEL das ungeprüft so übernimmt. Im Zusammenhang mit dieser Zeitungsente ist folgender Satz daraus interessant : Verdienstbescheinigung die nicht existierende Lohnsteuerklasse 0 angegeben – erwies sich nicht als Hindernis bei der Kreditvergabe. Die Angeklagte ging sogar noch weiter und sagte, dass eine Bankmitarbeiterin von ihrer wirklichen Situation gewusst und dennoch stillschweigend dem Privatkredit zugestimmte habe. dies ist meines Erachtens höchst bemerkenswert, denn hier hätte ihr Verteidiger einhaken müssen wegen des Tatbestandsmerkmals "Täuschung" im § 263 STGB. Wenn die Arbeitsagentur das wusste, also dem zugestimmt hat, dann wäre es eben NICHT Betrug, da die Arbeitsagentur gar nicht getäuscht worden wäre sondern es selbst so gewollt hätte und für richtig hielt. Das kann der Angeklagten aber nicht vorgeworfen werden, da von ihr nicht verlangt werden, kann, dass sie arbeitsrechtlich die nötige Kompetenz besitzt sondern sich vielmehr auf die Qualifikation der Arbeitsagentur verlassen darf ohne es rechtlich prüfen zu müssen. Hierzu gibt es eine Rechtssprechung des LG Koblenz zur Frage der Beamtenhaftung, wonach ein Beamter "sein Recht kennen muss" und sich der Bürger darauf verlassen darf, dass der Beamte richtig handelt. Es kommt also nicht einmal bedingter Vorsatz für die Angeklagte in Frage, und von Täuschungsabsicht kann schon gar keine Rede sein. Zitat:
Das Verfahren war für die Angeklagte sicherlich sehr belastend - schon wegen der langen Verfahrensdauer - und so scheint es verständlich, wenn sie nicht in die Berufung ging sondern sich in einer Art Kuh-Handel auf den Deal einer Bewährungsstrafe einliess, nur um endlich "in Ruhe gelassen zu werden". Diese Ruhe hat sie allerdings nicht bekommen. Es wurde eigens eine hier nicht zu nennende anonyme hasserfüllte Internetseite kreiert, die vermutlich von einem frustrierten Glücksspiel-Hasser ins Leben gerufen wurde, und die fast nur dem Zweck zu dienen scheint, ihr Nervensystem und ihr Familienleben zu zerstören. Die gegen sie gerichteten Vorwürfe sind gelinde gesagt abenteuerlich. Weil sie in ihrem Geschäft irgendwelche Klamotten verkauft, die bevorzugt von Versicherungsleuten, teilweise aber auch von Leuten aus der rechten Szene gekauft werden ( von wegen "Hartz-IV-Antrag") ,versucht man ihr nun seitens einer bestimmten Szene nun den Stempel einer "Geschäftemacherin mit der rechtsradikalen Szene" aufzudrücken, was (wie ich zufälligerweise durch einen zuverlässigen Informaten weiss) völlig absurd ist- aber dies ist eine ganz andere Sache, auf die ich eigentlich hier in diesem Thread nicht näher eingehen wollte. Für die OC-Zocker ist m.E alles , was den "Betrug" betrifft in diesem Einzelfall betrifft ohne Bedeutung, weil hinisichtlich der OC-Zocker-Problematikl eigentlich nur die Frage interessiert , auf welche rechtswissemschaftliche Grundlage die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht die Verurteilung "wegen illegalen Zockens" gestützt haben wollen. Das ist das grosse Rätsel- und meine Rehtsmeinung ist : Es gibt gar keine Rechtsgrundlage, sondern die Entscheidung war einfach politisch motiviert und im übrigen rechtswissenschaftlich - vielleicht vorsätzlich - falsch. mondfahrer mondfahrer |
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#8 (Permalink) | ||
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Casino Tester
Registriert seit: 30.12.2004
Beiträge: 2.419
Credits: 900.192
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Zitat:
,Dr.Bahr ist einer der besten Spezialisten in dieser Branche und er steht eher auf der Seite der Spieler. Dr.Wulf Hambach aus München ist ebenfalls Experte auf dem Gebiet. Der vertritt aber nur direkt die ganz großen Betreiber (z.B. Party Poker und die großen Online Casino Gruppen, die im deutschsprachigen Raum investieren). Zitat:
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#9 (Permalink) | ||
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Gambler
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Beiträge: 229
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hallo Boni,
Zitat:
ein Anwalt steht, der das juristische Problem lösen will. Denn schliesslich sind beide Seiten - sowohl die OC´s als auch die Spieler - an dem selben Ergebnis interessiert. - Wie schon erwähnt, bei mir beruht das Interesse nicht darauf, dass ich selbst spielen will oder gar ein OC betreiben wollte - sondern es hat einen "übergeordneten" Grund, der an und für sich mit der Glücksspiel-Problematik gar nichts zu tun hat. Zitat:
Obwohl auch ich das oben von Dir Geschilderte als einen "Witz" ansehe, lehne ich die Nutzung von "Hintertüren" ab, weil ich das für einen völlig falschen und höchst gefährlichen Weg halte. Wenn man das mt Hilfe von "Hintertüren" löst, kann das nämlich zu höchst gefährlichen unvorhergesehenen Konfliktsituationen / Unkalkulierbarkeiten führen , wie gerade an den Weihnachtsfeiertagen wieder aktuell gewordene Fall der erwähnten Dame zeigt. Es muss hier dringend RECHTSSICHERHEIT geschaffen werden und es muss aufgezeigt werden, dass der Gesetzgeber hier völlig versagt hat, und dass dieses Versagen zu gefährlichen Einzelschicksalen führen kann, wie gerade der Fall der erwähnten Dame gezeigt hat. Wenn man den in den letzten Tagen wieder aktuell gewordenen Fall der erwähnten Dame betrachtet, so konnte man beobachten, wie der Rechtsfehler des Amtsgerichts Coburg nun von Straftätern, die Verbindungen zu Terroristenkreisen haben dürften , in sehr heimtückischer Weise politisch ausgenutzt wurde um für die radikalen politischen Ziele dieser Straftäter zu werben. Derzeit fungieren 2 Foren als Plattformen für die politisch motivierte Verbreitung des Hetzmaterials .In beiden Foren wurden dabei offensichtliche Straftaten begangen, jedoch dürfen sich die Täter darüber freuen , dass eine Strafverfolgung wegen des Rechtsfehlers des AG Coburg erheblich erschwert wird. Bedauerlicherweise wurden diese Foren noch immer nicht vom Netz genommen. Die Behörden hätten längst die Identität von "immernochnixneues" bzw. "Autobahn" klären müssen - bereits wegen des Verdachts, dass er angesichts seiner hasserfüllten Hetz-Beiträge Mitglied einer terroristischen Vereinigung sein könnte oder selbst beabsichtigt eine terroristische Vereinigung zu gründen und für diese Zwecke das Internet zu missbrauchen. "Mein Problem" ist dabei, dass ich aus den im Mondbomben-Thread erläuterten Gründen meine eigenen humanitären Projekte nur unter dem Schutz der Anonymität sinnvoll realisieren kann, denn anderfalls würden diese Projekte durch kriminelle Aktionen gegen meine Person aus solchen Kreisen wie den oben genannten vereitelt, denen Menschenleben nichts wert sind, weil sie den Wert ihrer politischen Wahnvorstellungen höher ansiedeln als den Wert von Menschenleben.Wäre das Gegenteil der Fall, d.h. hätten diese Kreise ein Interesse an humanitären Projekten, wie ich sie realisiern möchte, dann hätten sie ihre Internet -Plattform längst genutzt, um darüber aufzuklären und solche Projekte zu unterstützen. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall, so dass ich bei diesen Gestalten davon ausgehen muss, dass alle ihre Aktivitäten auf einem menschenverachtenden Weltbild beruhen, d.h. ich bin der Meinung, dass sie nicht WOhltäter sondern potentielle Mörder mit faschistoiden Ansichten sind , was auch die Art der Stellungnahmen zu "zufälligen" Verkehrsunfällen durch die Person, die sich hinter Autobahn bzw. hinter "immernochnixneues" vesteckt , erklärt. Bestünde in meinem Falle nicht das Problem, dass ich mein Mondbombenprojekt nur im Schutz der Anonymität sinnvoll realisiern kann, dann wäre die Sache wesentlich einfacher. Ich würde dann nämlich einfach selbst klagen, d.h. ich würde mich entschliessen selbst zum OC-Zocker zu werden und würde in diesem Zusammenhang per Feststellungsklage den Rechtsfehler des AG Coburg dingfest machen, wobei ich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage damit begründen würde, dass ich selber OC-zocken will, dass nach dem Urteil des AG Coburg aber die Rechtslage unsicher ist, so dass Klärungsbedarf besteht. mondfahrer |
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#10 (Permalink) | ||||
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Gambler
Registriert seit: 23.08.2008
Beiträge: 229
Credits: 117
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hu
hu @Torit,@Alle Es gibt unerwartete Neuigkeiten in Sachen "Zockverbot" ! Habe unerwartet Post bekommen, und wenn stimmt, was drin steht, wäre es der totale Hammer ! In ein paar Tagen werde ich mich dem eingehender widmen, denn ich habe im Moment fast keine Zeit ( weil ich noch jemandem bei seiner Verfassungsbeschwerde in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" helfen muss, und morgen um 24.00 läuft die Beschwerdefrist ab...) Hier nur ganz schnell folgendes : Zitat:
Sollte es weitere Zeugen geben, die davon wissen und sich bisher nicht getraut haben etwas zu sagen : BITTE MELDEN ! Nach Angabe des Zeugen wäre die Angeklagte im Verfahren eingeschüchtert worden und es wäre ihr vor Augen geführt worden, was passiert, wenn die Zeugen vernommen worden wären und falsch aussagen - d.h. die Bank decken ! Wenn man sich überlegt, was das für ein Skandal wäre, wenn diese Behauptung stimmen sollte ! Dann wäre natürlich auch erklärlich, warum ihr niemand in der Cyberstalking-Sache Hilft, denn das wäre dann ja nur erwünscht aus Sicht der wirklichen Täter ! Zitat:
Zitat:
Zitat:
mondfahrer p.s. nächstes posting im hiesigen Thread erfolgt frühestens ab dem 01.01.2009 |
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