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Ergebnis 1 bis 15 von 15

Thema: Macht man sich strafbar?

  1. #1
    Casino-Spieler Avatar von heartlady
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    Frage Macht man sich strafbar?

    Kennt sich jemand mit der Rechtslage bei Glücksspiel im Web aus? Eigentlich ist Glücksspiel in Deutschland doch illegal, soweit es sich nicht um staatliche Casinos handelt, oder? Aber ich denke mir, dass virtuelles Glücksspiel dann doch etwas anderes ist, obwohl die Spieler mit echtem Geld spielen. Kann mir bitte jemand dazu etwas schreiben?

    LG,
    heartlady

  2. # ADS
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  3. #2
    Casino-Spieler Avatar von Pokaface
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    Reden ...das kommt auf den Standpunkt an.....

    Seit es Online-Casinos gibt, gibt es auch diese Diskussion. Rein rechtlich betrachtet, findet das Online-Spielen in einer Grauzone statt. Gemäß § 285 StGB wird derjenige bestraft, der an einem nicht genehmigten Glücksspiel teilnimmt. Es droht dabei eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten. Hier stellt sich nun die Frage, ob diese Norm für alle Online-Casinos weltweit gilt: Macht sich somit der Surfer strafbar, wenn er von Deutschland aus über das Internet bei einem ausländischen Veranstalter mitspielt? Und was ist, wenn der ausländische Veranstalter zwar über keine deutsche Genehmigung verfügt, aber über eine Konzession seines Heimatlandes? Liegt auch dann eine Straftat vor? Ist deutsches Recht auch anzuwenden, wenn der Anbieter, wie das normalerweise der Fall ist, im Ausland sitzt? Gibt es eine Möglichkeit, das Spielen bei ausländischen Anbietern zu unterbinden? Nein, da sonst eine vom Grundgesetz nicht abgedeckte Überwachung erfolgen müsste. Daher haben alle Anbieter von Online-Casino-Spielen ihren Geschäftssitz außerhalb des Geltungsbereiches deutschen und europäischen Rechtes. Meistens ist der Sitz Antiguga, Aruba, Cayman Island. Sollte es einmal zu einer Klage kommen, weil diese Websites für deutsche Nutzer verfügbar sind, ist eine Verurteilung jedoch nicht zu erwarten, da es hier nur eine geringe Schuld gibt. Die Teilnahme spielt sich also in einem nahezu rechtsfreien Raum ab, da in der Theorie zwar die Teilnahme nach Ansicht des Gesetzgebers und des BGH eine Straftat darstellt, da allein die Möglichkeit des Aufrufes zu unterbinden ist. Die Wahrscheinlichkeit der rechtlichen Umsetzung tendiert jedoch gen null.

  4. #3
    Gambler Avatar von biene08
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    Standard

    Hallo....
    Also irgenwie blicke ich immer noch nicht durch....
    Sind die ganzen Angebote der zahlreichen Online Casinos nun eigentlich grundlegend legal oder eher nicht? Eigentlich ist Glücksspiel in Deutschland ja verboten. Ich finde die Angebote der Casinos ja teilweise sehr verlockend, allerdings möchte ich mich keinesfalls auf ein illegales Gebiet begeben. Kann mich jemand beruhigen?

  5. #4
    Casinospieler Avatar von Destiny_number
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    Standard

    das wäre eine typische frage für "frag einen anwalt"
    da gibt es mehrere online dienste, für 20 euro bekommst die antwort.
    rechtlich bindend sogar

  6. #5
    Gambler Avatar von mondfahrer
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    Standard

    huhu biene08 !

    wir haben uns kürzlich in einem anderen Thread schon mal kurz "gesehen" und Du erinnerst Dich vielleicht, dass mich OC-Spiele eigentlich nicht interessieren,genauer gesagt ich habe noch nie in meinem Leben einen einzigen Chip bei einem OC-Spiel gesetzt.

    Dennoch möchte ich mich an der Diskussion in diesem Thread beteiligen, da mich das Thema aus rein rechtlichen Gründen sehr interessiert und es aktuelle Ereignisse notwendig erscheinen lassen, dass die gestellten Fragen endlich einmal erschöpfend sachlich diskutiert werden.

    In den andern Foren war die Diskussion allenfalls ansatzweise möglich, was vielschichtige Gründe hat.

    Jedoch ist das Problem so zentral, dass es eigentlich jeden "OC-Zocker" betrifft, der sich in Deutschland aufhält und von einem deutschen PC aus
    Glücksspiel im Ausland steuern möchte.

    Diese Formulierung klingt vielleicht etwas holperig - "im Ausland steuern möchte" - hat aber gute Gründe (die ich später noch erläutern möchte).


    Zitat Zitat von biene08 Beitrag anzeigen
    Hallo....
    Also irgenwie blicke ich immer noch nicht durch....
    Sind die ganzen Angebote der zahlreichen Online Casinos nun eigentlich grundlegend legal oder eher nicht? Eigentlich ist Glücksspiel in Deutschland ja verboten. Ich finde die Angebote der Casinos ja teilweise sehr verlockend, allerdings möchte ich mich keinesfalls auf ein illegales Gebiet begeben. Kann mich jemand beruhigen?
    Da bist Du nicht allein !

    Es wurde fast 2 Jahre lang das Problem im DC-Forum und teilweise auch in anderen Foren diskutiert, und um eine Spielerin, die ebenso wie zigtausende andere Spieler ahnungslos OC-zockte ohne dies für strafbar zu halten , am heiligen Abend zu psychsisch zu terrorisieren und in ein persönliches Unglück zu stürzen, wurde sogar eine eigene illegale Internetseite installiert, die von einem OC-Hasser inszeniert wurde, der sich feige in der Anonymität versteckt.

    Es wird angesichts solchen Cyberstalkings allerhöchste Zeit, dass die seit Jahren ungeklärten Fragen einmal sachlich neutral geklärt werden. Deswegen möchte ich mich trotz des Umstands, dass ich selbst kein OC-Spieler bin
    ( meine persönlichen Gründe hierfür, die man keinesfalls auf andere Spieler übertragen kann , wird man im Lauf der Zeit im Mondbomben-Thread nachlesen können) in diese Diskussion einmischen.

    Vor kurzem habe ich festgestellt, dass sich auch Rechtsanwalt Dr.Bahr, der auf Glücksspielrecht spezialisiert ist, inzwischen mit dem Problem befasst hat und meinen Standpunkt, den ich früher schon anlässlich eines Amtsgerichtsurteils aus Coburg im DC-Forum und im Paroli-Forum dargelegt habe, inzwischen auf seiner HP bestätigt hat.

    Inwieweit sich Dr.Bahr inzwischen noch weiter mit dem Problem beschäftigt hat, weiss ich nicht, ich würde es jedoch begrüssen, wenn man ihn dafür gewinnen würde, sich ebenfalls in die Diskussion hier im Forum "einzumischen".

    Denn die rechtliche Situation ist allmählich unerträglich.

    Was Deine Frage betrifft,wie Dich jemand "beruhigen" kann, so habe ich diese Frage bereits früher in einem anderen Forum beantwortet, wobei davon allerdings kaum jemand Notiz genommen zu haben scheint. Ich möchte die Antwort daher hier an dieser Stelle sinngemäss wiederholen.


    In dem betreffenden Forum schrieb ich, wie ich mich verhalten würde, wenn ich selbst ein Interesse daran hätte mich am OC-Spiel eines Casinos zu beteiligen, das seinen Sitz im Ausland hat und in Deutschland keine Zulassung hat, in Deutschland Internet-Glücksspiel zu veranstalten.

    Ich würde den Staat verklagen.

    Dies bezieht sich natürlich nur auf meine Person, d.h. ich kann anderen Spielern nicht empfehlen sich genauso zub verhalten, wie ich es machen würde, denn das wäre nicht zulässig. Ich möchte lediglich beschreiben, wie ich selbst vorgehen würde, wenn ich selbst in dieser Weise "OC-zocken" wollte.

    Und zwar würde ich eine Feststellungsklage gegen den Staat erheben.

    eine Feststellungsklage ist nur zulässig, wenn hierfür ein Rechtsschutzbedürfnis besteht. Dieses Erfordernis eines Rechtsschutzbedürfnis ist regelmässig gegeben, wenn ein Zustand der Rechtsunsicherheit besteht. Dass dieser Zustand "Rechtsunsicherheit" besteht, geht daraus hervor, dass das Amtsgericht Coburg in dem im DC-Forum 2 Jahre lang diskutierten Fall ein rechtskräftiges Strafurteil wegen angeblicher illegaler Beteiligung einer Spielerin am OC-Spiel erlassen hat, wobei mehrere Juristen der Meinung waren, dass diese Verurteilung keine Rechtsgrundlage hatte sondern dass ein schwerer Rechtsfehler des Amtsgerichts Coburg vorlag, der leider nicht mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten wurde, so dass durch das Urteil die ganze Szene verunsichert wurde - möglicherweise bewusst zu Einschüchterungszwecken, d.h. dass es sich um eine vorsätzlich falsche und zugleich um eine "politische" Entscheidung gehandelt haben könnte, wobei sich das Amtsgericht Coburg unbefugter Weise wie ein Gesetzgeber verhalten hätte.

    Sollte sich im Verlauf eines Zivilverfahrens ( Feststellungsklage) zeigen, dass der Rechtsfehler vorsätzlich erfolgt sein, dann könnte das damalige Straf-Urteil sogar theoretisch innerhalb von 5 Jahren seit Eintritt seiner Rechtskraft durch ein Wiederaufnahmeverfahren aus der Welt geschaft werden, d.h. die Entscheidung würde für diesen Fall für nichtig erklärt . Allerdings kann solches nur der verurteilte Straftäter selbst erreichen, da es beantragt werden muss und nur der Verurteilte dies wirksam beantragen kann.

    In einem Zivilverfahren könnte man den Richter und auch den Staatsanwalt aus dem damaligen Strafverfahren zwingen , darüber auszusagen, auf welche Weise er zu der Überzeugung gekommen sein will, dass das Verhalten , das zur strafrechtlichen Verurteilung führte , strafbar sei. Normalerweise kann man einen Richter oder Staatsanwalt zu solchen Aussagen nicht zwingen, in diesem Falle aber schon. Er müsste dann nachvollziehbar darlegen, welche Gesetzestexte, welche Gesetzesentwürfe er kannte und welche obergerichtlichen konkreten Entscheidungen ihn davon "überzeugt" haben sollen, dass OC-Zocken im Ausland vom Gesetzgeber verboten worden sein sollte.


    Andere Spieler haben also keine Möglichkeit, das Urteil aufheben zu lassen, obwohl es die ganze Szene verunsichert und daher für jeden interessierten OC-Spieler diese Rechtsunsicherheit geschaffen hat, die ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage generiert, d.h. das Urteil ist nun mal in der Welt, es hat OC-Spiel generell für illegal erklärt, und so muss man sich also anders behelfen um sich zu "beruhigen".

    Wohl haben allerdings andere Spieler die Möglichkeit aufzuklären, auf welchen Überlegungen die Entscheidung des AG Coburg, welche das OC--Zocken für strafbar erklärte , beruhte. In dem Urteil finden sich keine nachvollziehbaren Überlegungen hierzu sondern es wurde merkwürdigerweise lediglich behauptet, dass dieses so sei - merkwürdigerweise ohne jede rechtswissenschaftliche Begründung.




    mondfahrer

  7. #6
    Gambler Avatar von Torti
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    Standard

    um eine Spielerin, die ebenso wie zigtausende andere Spieler ahnungslos OC-zockte ohne dies für strafbar zu halten , am heiligen Abend zu psychsisch zu terrorisieren und in ein persönliches Unglück zu stürzen, wurde sogar eine eigene illegale Internetseite installiert, die von einem OC-Hasser inszeniert wurde, der sich feige in der Anonymität versteckt
    Hallo mondfahrer,

    die Sache mit der o.g. Spielerin ist mir bekannt. Ich hatte mir interessehalber die Pressemitteilung darüber aufgehoben. Eigentlich ging es ja dabei um Kreditbetrug und das Zocken im Internet kam dabei ja nur als Nebensachen hoch. Irgendwie kommt mir das Ganze trotzdem sehr eigenartig vor. Ich nehme eher an, dass diese Dame wohl eher irgendwelche Vermittlungsgelder erhalten hatte von Onlinecasinos und diese dann zugegeben hat. Wie kommen sonst diese genannten 41000 $ zustande. Das passt nicht zu einem richtigen Zocker. So einer läßt sich nicht soviel Geld auszahlen.
    Interessant finde ich bei dem Ganzen, dass man angeblich gar nicht gegen die Onlinespieler vorgehen kann, weil die Gesetzgebung so wirr, kompliziert und chaotisch ist. Außerdem liest man aus dem Artikel, dass der Kreditbetrug viel höherwertig angesehen wird als das Spielen im Onlinecasino, ansonsten hätte die Strafe ja viel höher ausfallen können.
    Siehe Pressemitteilung


    Ressort Coburg
    Erschienen am 20.10.2007 00:00

    GERICHT
    Kredite im Internet verzockt

    Von Mathias Mathes
    Coburg – Schlaglichter auf Online-Glücksspiele sowie auf die mitunter leichtfertige Vergabepraxis bei Krediten warf ein Betrugsverfahren am Coburger Amtsgericht.


    Coburg – Schlaglichter auf Online-Glücksspiele sowie auf die mitunter leichtfertige Vergabepraxis bei Krediten warf ein Betrugsverfahren am Coburger Amtsgericht.

    Wie die 48-jährige Angeklagte aus Coburg am Donnerstag einräumte, nahm sie bei einer Bank in Coburg einen Kredit in Höhe von rund 30 000 Euro auf. In einem anderen Fall vereinbarte sie mit ihrer Schwägerin, dass diese sich einen Kredit über 20 000 Euro gewähren lasse. Auch dieses Geld sollte letztlich der Angeklagten zu Gute kommen.



    Falsche Verdienstbescheinigung


    Der Haken: Zwar legten sowohl die Angeklagte, eine gelernte Bürokauffrau, als auch ihre Schwägerin sowie eine Bekannte Verdienstbescheinigungen bei den Kreditgebern vor. Doch die Papiere waren gefälscht. Die 48-Jährige war vielmehr arbeitslos und bezog Arbeitslosengeld II, auch „Hartz IV“ genannt. Mit der gleichen Masche sicherte sich die 48-Jährige auch Kreditkarten und Konten mit hohem Dispositionskreditrahmen.

    Dass es sich offenbar um recht plumpe Fälschungen handelte – nach den Worten von Verteidiger Thomas Gödecke war auf einer Verdienstbescheinigung die nicht existierende Lohnsteuerklasse 0 angegeben – erwies sich nicht als Hindernis bei der Kreditvergabe. Die Angeklagte ging sogar noch weiter und sagte, dass eine Bankmitarbeiterin von ihrer wirklichen Situation gewusst und dennoch stillschweigend dem Privatkredit zugestimmte habe.

    Die falschen Verdienstbescheinigungen oder auch Bestätigungen, in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, stellte zum Teil der Betreiber eines Coburger Geschäfts aus, was ihm ebenfalls ein Strafverfahren einbrachte. Mitunter setzte sich die 48-Jährige auch selbst an den Geschäftscomputer des mit ihr gut bekannten Ladeninhabers, um gefälschte Unterlagen zu kreieren. Auf diese Weise verschaffte sie nicht nur sich, sondern auch einer Freundin Entgeltabrechnungen, die beide Frauen zur Aufstockung eines bereits erschlichenen Kredits auf rund 40 000 Euro nutzten.

    Die Mutter von vier Kindern sagte zu Richter Wolfram Bauer, dass sie einfach nicht mehr zurechtgekommen sei, nachdem auch ihr Mann keine Arbeit hatte. „Außerdem habe ich schon seit 20 Jahren ein Suchtproblem.“ Die 48-Jährige meinte damit ihren Hang zu im Internet angebotenen Glücksspielen. Die Zockerei, bei der sie dreimal mehr verloren als gewonnen habe, war nicht nur eine mögliche Ursache für den gestiegenen Finanzbedarf der Angeklagten, sondern ein weiterer Teil der Anklage.

    Denn laut Staatsanwalt Dr. Michael Koch hat die 48-Jährige ihrer Spielsucht bei einem zwar auf der Karibikinsel Antigua, jedoch nicht in Deutschland zugelassenen Online-Anbieter gefrönt. Immerhin 41 000 US-Dollar soll die Frau erspielt haben. Das wiederum brachte sie in Konflikt mit dem Jobcenter Coburg Stadt. Denn weder beim Erst- noch beim Folgeantrag auf Arbeitslosengeld II hatte sie dieses für die Behörde „sonstige Einkommen“ angegeben. Unter dem Strich hat sie daher zu Unrecht Sozialleistungen in Höhe von 15 000 Euro bezogen.

    Nachdem die 48-Jährige sich bis auf wenige Details der Anklage geständig gezeigt hatte, hielt sich der Staatsanwalt nicht lange mit dem Sachverhalt auf und beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

    Die Verteidigung plädierte auf eine um ein Jahr kürzere Haftstrafe, die „selbstverständlich zur Bewährung“ auszusetzen sei. Insbesondere verwies Gödecke darauf, dass andernfalls vier Kinder ohne Mutter dastünden.

    Was das Glücksspiel betrifft, so habe seine nicht vorbestrafte Mandantin kaum wissen können, dass sie sich auf einen hierzulande nicht erlaubten Deal eingelassen habe. Die Gesetzeslage sei in diesem Bereich so „chaotisch“, dass ein Laie nicht mehr erkennen könne, ob er sich strafbar mache oder nicht.

    Nicht zuletzt verwies der Verteidiger auf die seiner Meinung nach allzu sorglose Vergabe von Bankkrediten. Es sei schon bemerkenswert, dass Bankmitarbeiter nicht einmal durch die „Lohnsteuerklasse 0“ stutzig geworden sein sollen. Mittlerweile habe sie von geschädigten Banken sogar wieder Kreditangebote erhalten, nachdem sie die erschlichenen Kredite bediene und großenteils schon zurückgezahlt habe.



    Plumper Betrug

    Richter Bauer stellte unmissverständlich klar, dass selbst plumper Betrug immer noch Betrug bleibe – auch wenn sich noch dazu der Betrogene extrem blauäugig gebe. Dass die Angeklagte nicht gewusst haben soll, dass die karibische Online-Spielbank in Deutschland nicht zugelassen ist, glaubte er nicht.

    Dennoch hatte das Gericht ein Einsehen mit der einsichtigen Angeklagten, und fand zu einem eher milden Urteil: Die Angeklagte erhielt eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zudem muss sie 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

  8. #7
    Gambler Avatar von mondfahrer
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    Standard

    hallo Torti ,

    es geht mir hauptsächlich nicht um diesen speziellen Fall dieser Dame , sondern um das allgemeine juristische Problem "ob OC-Zocken im Ausland nun nach diesem Urteil neuerdings als strafbar gelten muss oder nicht", und um die Frage, ob hier - wieder einmal - Bayern einen "richtungsweisenden" Sonderweg gehen wollte. Das Bundesland Bayern ist ja dafür bekannt, dass es schon öfters anstrebte, eine Art Führungsrolle gegenüber den anderen Bundesländern zu übernehmen, d.h. "den Ton anzugeben", die anderen Bundesländer zu bevormunden. Die Klärung dieser Frage, bzw. wie sich das aus Bayern kommende Urteil auf die Einschränkung der Freiheiten nicht spielsüchtiger Spieler auswirkt im Sinne einer Einschränkung der Rechte aus Art. 2 GG , die einfach OC-Zocken möchten , interessiert mich.Ausserdem hat einer meiner privaten Kontakte aus einer anderen Szene hat noch eine Rechnung mit dem Bundesland Bayern offen - in der es ebenfalls um das Thema Sozialbetrug ging - allerdings von der anderen Seite aus (es wurden zu Gunsten der Staatskasse Schwarzarbeiter-Arbeitsverhältnisse zu Lasten der Arbeitnehmer abgewickelt, diese jedoch trotz Hinweis an das Finanzamt mittels eingescannter gefälschter Abrechnungen hinisichtlich der Sozialversicherungspflicht nicht strafrechtlich verfolgt ) - und deshalb interessiert mich der Mechanismus der Freiheitseinschränkung und warum mit zweierlei Maßstab gemessen wirde , je nach Rollenverteilung, d.h. je nachdem wer beim Sozialbetrug der "Täter" ist. Auch wenn ich selbst noch nie OC-gezockt habe, so empfinde ich diese aus bayern kommende Methode einer ungerechtfertigen Freiheitseinschränkung in einem "Rechtsstaat" als ausgesprochen störend.

    Trotz dieses eigentlichen Anliegens möchte ich zum Verständnis der Ausgangsbasis allerdings - klarstellungshalber - zunächst speziell auf diesen Fall aus Coburg eingehen, der die Verwirrung und das nicht nur nach meiner Ansicht fehlerhafte Urteil auslöste . Was Deinen Zeitungsartikel betrifft, so muss man nämlich davon ausgehen , dass es sich ausgerechnet in diesem merkwürdigen Fall - pikanter Weise - um eine "Ente" gehandelt haben muss.
    Die Schlamperei des Reporters fängt bereits bei der objektiven Falschmeldung an, dass die Angeklagte 4 Kinder habe. Sie hat mämlich nur 3.

    ...Eigentlich ging es ja dabei um Kreditbetrug und das Zocken im Internet kam dabei ja nur als Nebensachen hoch.
    das ist bereits der erste Irrtum ( dem viele erlegen sind) - einer von mehreren Gründen, warum ich das Thema mal hier in diesem Forum zur Sprache bringen wollte . Mir ist aufgefallen, dass hier im Forum sachliche , weitgehend ungestörte Diskussionen möglich sind ( im Gegensatz zu 3 anderen Foren, in denen eine sachliche Dikussion letztlich nicht möglich war , teilweise infolge einer Art "Befangenheit" der Admins)-und deswegen verspreche ich mir hier in diesem Forum einen gewissen Erfolg in dieser juristisch ziemlich verwickelten Angelegenheit, die ja eigentlich alle OC-Zocker betrifft.


    Irgendwie kommt mir das Ganze trotzdem sehr eigenartig vor. Ich nehme eher an, dass diese Dame wohl eher irgendwelche Vermittlungsgelder erhalten hatte von Onlinecasinos und diese dann zugegeben hat. Wie kommen sonst diese genannten 41000 $ zustande.
    es ist in der Tat eigenartig, die Dame hatte auch versucht es zu erklären, aber der Grund war untypisch und hatte etwas mit einem sozusagen sehr persönlich-technischen Problem ihrer Person als Geschäftsfrau mit einem gut gehenden Einzelhandelsgeschäft zu tun, wobei ihr kreativer Weise einfiel, ihr spezielles Problem auf diese Weise elegant zu lösen - wie sie es dann über einen längeren Zeitraum auch ohne Probleme realisierte - bis zum Tag "x".

    Das passt nicht zu einem richtigen Zocker. So einer läßt sich nicht soviel Geld auszahlen.

    In der Tat, das ist das Merkwürdige. Ich weiss es nicht im einzelnen, aber sie benutzte diese Methode eben offenbar um sich kurzfristig hohe Bargeldbeträge ohne viel zusätzlichen Aufwand "abhebefähig" zu machen.Mit normalen Konten geht das normalerweise nicht so schnell. Du kannst nicht mal eben 50.000 mit einer Kreditkarte aus dem Automaten holen, wenn Du spontan ein Auto siehst und es auf der Stelle kaufen willst, weil es Dir gefällt - sowas in der Richtung war es wohl , d.h. ein untypischer Grund.Die Dame hat das in einem der anderen Foren seinerzeit so begründet und erklärt, dass auch das Gericht diese kreative Problemlösung "nicht kapiert" habe - offenbar ist man in unserer Gesellschaft nur dann "glaubwürdig", wenn man mit der Schafherde blökt. Eigenes Denken /kreative Problemösungen sind nicht gefragt.

    Die Bank, in irgendwelchen Schablonen denkend, begriff das wohl nicht, warum sie das so machte, und irgendwann kam nach Schilderung der Dame jemand von der Vlessa-Bank auf die Idee, sie der Geldwäsche zu verdächtigen und hinter ihrem Rücken die Polizei einzuschalten, weil das besser in die Schablone "passte".


    Folge : Hausdurchsuchung, Computer beschlagnahmt usw.- Aber der Verdacht musste schnell fallengelassen werden. Da war nichts. Bei der Festplattenüberprüfung kam es dann aber zu einem Zufalls-Fund , der "strafrechtlich relevant" zu sein schien : Die getätigten "verbotenen" Glücksspiele mit ausländischen Anbietern, die in Deutschland keine Genehmigung hatten, wohl aber im Ausland, waren auf der Festplatte sichtbar.

    Aber : Warum hätte die Teilnahme an solchen Veranstaltungen strafbar sein sollen - das war die zentrale Frage.

    Sie wurde bis heute nicht schlüssig beantwortet- weder von der ermittelnden Staatsanwaltschaft noch vom urteilenden Gericht.

    Und aus obergerichtlichen Entscheidungen würde sogar gerade das GEGENTEIL folgen, wenn man sich bei der Rechtsanwendung an bindende Grundsatz-Entscheidungen des BVerfG und an die "normale Rechtsfortbildungspraxis" hält.

    Es wurde dann schliesslich in dieser unsicheren Sítuation scheinbar nach einer dritten Möglichkeit "gesucht" ,um ein Strafurteil schliesslich doch noch begründen zu können- was so wirkte, als hätte sich die Staatsanwaltschaft eine Art "Lückenbüsser" gesucht um die bereits aufgelaufenen Ermittlungskosten irgendwie nachträglich rechtfertigen zu können.

    Angesichts dieser Situation kommt es dann auch noch zu der von Dir zitierten "Zeitungsente" - eine in der Tat meiner Ansicht nach äusserst merkwürdige Konstellation.

    Dass sie wegen "Arbeitslosigkeit" Hartz-IV beantragt hat, ist nach meinen Informationen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zeitungsente, zusammengereimt und also letztlich erfunden von irgendeinem unqualifizierten Reporter. Die Ente wurde dann später unüberprüft vom SPIEGEL übernommen. Dei Angeklagte war weder arbeitslos noch beatragte sie Hartz IV, denn sie hatte ein gut laufendes Geschäft und hatte genau deswegen ,d.h. weil sie stets flüssig war und sich das Spielen als leisten konnte, nie mit der Bank Probleme Kredite zu bekommen- weil die Bank es gewohnt war, dass sie diese zuverlässig zurückzahlte.

    Angesichts dieser Situation ist die Darstellung im Zeitungsartikel geradezu groteskt, und noch grotesker ist es, dass DER SPIEGEL das ungeprüft so übernimmt.

    Im Zusammenhang mit dieser Zeitungsente ist folgender Satz daraus interessant :

    Verdienstbescheinigung die nicht existierende Lohnsteuerklasse 0 angegeben – erwies sich nicht als Hindernis bei der Kreditvergabe. Die Angeklagte ging sogar noch weiter und sagte, dass eine Bankmitarbeiterin von ihrer wirklichen Situation gewusst und dennoch stillschweigend dem Privatkredit zugestimmte habe.

    dies ist meines Erachtens höchst bemerkenswert, denn hier hätte ihr Verteidiger einhaken müssen wegen des Tatbestandsmerkmals "Täuschung" im § 263 STGB. Wenn die Arbeitsagentur das wusste, also dem zugestimmt hat, dann wäre es eben NICHT Betrug, da die Arbeitsagentur gar nicht getäuscht worden wäre sondern es selbst so gewollt hätte und für richtig hielt. Das kann der Angeklagten aber nicht vorgeworfen werden, da von ihr nicht verlangt werden, kann, dass sie arbeitsrechtlich die nötige Kompetenz besitzt sondern sich vielmehr auf die Qualifikation der Arbeitsagentur verlassen darf ohne es rechtlich prüfen zu müssen.
    Hierzu gibt es eine Rechtssprechung des LG Koblenz zur Frage der Beamtenhaftung, wonach ein Beamter "sein Recht kennen muss" und sich der Bürger darauf verlassen darf, dass der Beamte richtig handelt. Es kommt also nicht einmal bedingter Vorsatz für die Angeklagte in Frage, und von Täuschungsabsicht kann schon gar keine Rede sein.

    Außerdem liest man aus dem Artikel, dass der Kreditbetrug viel höherwertig angesehen wird als das Spielen im Onlinecasino, ansonsten hätte die Strafe ja viel höher ausfallen können.
    Siehe Pressemitteilung
    ja, das ist sehr interessant, das habe ich auch gelesen, und nach dem oben Gesagten sieht es eben ganz danach aus, dass genau wegen dieser Situation sozusagen ein Betrug künstlich konstruiert werden musste, um zu erreichen, dass man zu einer Gesamtstrafe verurteilen konnte.

    Das Verfahren war für die Angeklagte sicherlich sehr belastend - schon wegen der langen Verfahrensdauer - und so scheint es verständlich, wenn sie nicht in die Berufung ging sondern sich in einer Art Kuh-Handel auf den Deal einer Bewährungsstrafe einliess, nur um endlich "in Ruhe gelassen zu werden".

    Diese Ruhe hat sie allerdings nicht bekommen. Es wurde eigens eine hier nicht zu nennende anonyme hasserfüllte Internetseite kreiert, die vermutlich von einem frustrierten Glücksspiel-Hasser ins Leben gerufen wurde, und die fast nur dem Zweck zu dienen scheint, ihr Nervensystem und ihr Familienleben zu zerstören. Die gegen sie gerichteten Vorwürfe sind gelinde gesagt abenteuerlich. Weil sie in ihrem Geschäft irgendwelche Klamotten verkauft, die bevorzugt von Versicherungsleuten, teilweise aber auch von Leuten aus der rechten Szene gekauft werden ( von wegen "Hartz-IV-Antrag") ,versucht man ihr nun seitens einer bestimmten Szene nun den Stempel einer "Geschäftemacherin mit der rechtsradikalen Szene" aufzudrücken, was (wie ich zufälligerweise durch einen zuverlässigen Informaten weiss) völlig absurd ist- aber dies ist eine ganz andere Sache, auf die ich eigentlich hier in diesem Thread nicht näher eingehen wollte.

    Für die OC-Zocker ist m.E alles , was den "Betrug" betrifft in diesem Einzelfall betrifft ohne Bedeutung, weil hinisichtlich der OC-Zocker-Problematikl eigentlich nur die Frage interessiert , auf welche rechtswissemschaftliche Grundlage die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht die Verurteilung "wegen illegalen Zockens" gestützt haben wollen. Das ist das grosse Rätsel- und meine Rehtsmeinung ist : Es gibt gar keine Rechtsgrundlage, sondern die Entscheidung war einfach politisch motiviert und im übrigen rechtswissenschaftlich - vielleicht vorsätzlich - falsch.


    mondfahrer


    mondfahrer

  9. #8
    Casino Tester Avatar von Casoni
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    Standard

    Zitat Zitat von mondfahrer Beitrag anzeigen
    Vor kurzem habe ich festgestellt, dass sich auch Rechtsanwalt Dr.Bahr, der auf Glücksspielrecht spezialisiert ist, inzwischen mit dem Problem befasst hat und meinen Standpunkt, den ich früher schon anlässlich eines Amtsgerichtsurteils aus Coburg im DC-Forum und im Paroli-Forum dargelegt habe, inzwischen auf seiner HP bestätigt hat.

    Inwieweit sich Dr.Bahr inzwischen noch weiter mit dem Problem beschäftigt hat, weiss ich nicht, ich würde es jedoch begrüssen, wenn man ihn dafür gewinnen würde, sich ebenfalls in die Diskussion hier im Forum "einzumischen".
    Hallo Mondfahrer ,

    Dr.Bahr ist einer der besten Spezialisten in dieser Branche und er steht eher auf der Seite der Spieler. Dr.Wulf Hambach aus München ist ebenfalls Experte auf dem Gebiet. Der vertritt aber nur direkt die ganz großen Betreiber (z.B. Party Poker und die großen Online Casino Gruppen, die im deutschsprachigen Raum investieren).

    Wohl haben allerdings andere Spieler die Möglichkeit aufzuklären, auf welchen Überlegungen die Entscheidung des AG Coburg, welche das OC--Zocken für strafbar erklärte , beruhte. In dem Urteil finden sich keine nachvollziehbaren Überlegungen hierzu sondern es wurde merkwürdigerweise lediglich behauptet, dass dieses so sei - merkwürdigerweise ohne jede rechtswissenschaftliche Begründung.
    Das Glücksspielmonopol wird die OC Zockerei wahrscheinlich nicht unterbinden können. Es ist doch wohl ein schlechter "Witz", dass Günther Jauchs SKL Show nicht mehr im TV gesendet werden darf und zugleich darf bei Stefan Raab bei Pro7 im Namen des Sponsors Pokerstars.de stundenlang gepokert werden. Die Hintertür Pokerstars.de (legale Fun-Seite) als Datensammler für die "illegale" Seite Pokerstars.com ist juristisch wohl nicht zu knacken. Genauso wie die anderen NET-Funversionen von anderen Casinos. Damit ist die ganze rechtliche Streiterei drumherum eine Farce. Die OC's verschieben die Grenzen auf ihre Weise.

  10. #9
    Gambler Avatar von mondfahrer
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    hallo Boni,

    Dr.Bahr ist einer der besten Spezialisten in dieser Branche und er steht eher auf der Seite der Spieler. Dr.Wulf Hambach aus München ist ebenfalls Experte auf dem Gebiet. Der vertritt aber nur direkt die ganz großen Betreiber (z.B. Party Poker und die großen Online Casino Gruppen, die im deutschsprachigen Raum investieren).
    meines Erachtens spielt es für diese Sache gar kein Rolle "auf welcher Seite"
    ein Anwalt steht, der das juristische Problem lösen will. Denn schliesslich sind beide Seiten - sowohl die OC´s als auch die Spieler - an dem selben Ergebnis interessiert. - Wie schon erwähnt, bei mir beruht das Interesse nicht darauf, dass ich selbst spielen will oder gar ein OC betreiben wollte - sondern es hat einen "übergeordneten" Grund, der an und für sich mit der Glücksspiel-Problematik gar nichts zu tun hat.


    Das Glücksspielmonopol wird die OC Zockerei wahrscheinlich nicht unterbinden können. Es ist doch wohl ein schlechter "Witz", dass Günther Jauchs SKL Show nicht mehr im TV gesendet werden darf und zugleich darf bei Stefan Raab bei Pro7 im Namen des Sponsors Pokerstars.de stundenlang gepokert werden. Die Hintertür Pokerstars.de (legale Fun-Seite) als Datensammler für die "illegale" Seite Pokerstars.com ist juristisch wohl nicht zu knacken. Genauso wie die anderen NET-Funversionen von anderen Casinos. Damit ist die ganze rechtliche Streiterei drumherum eine Farce. Die OC's verschieben die Grenzen auf ihre Weise.
    Obwohl ich diesen Standpunkt absolut verstehe - mit dieser Ansicht stehst Du ganz sicher nicht alleine da - muss ich dem ganz entschieden "widersprechen" . Der Grund meines "Widerspruchs" ist folgendes :

    Obwohl auch ich das oben von Dir Geschilderte als einen "Witz" ansehe, lehne ich die Nutzung von "Hintertüren" ab, weil ich das für einen völlig falschen und höchst gefährlichen Weg halte.

    Wenn man das mt Hilfe von "Hintertüren" löst, kann das nämlich zu höchst gefährlichen unvorhergesehenen Konfliktsituationen / Unkalkulierbarkeiten führen , wie gerade an den Weihnachtsfeiertagen wieder aktuell gewordene Fall der erwähnten Dame zeigt. Es muss hier dringend RECHTSSICHERHEIT geschaffen werden und es muss aufgezeigt werden, dass der Gesetzgeber hier völlig versagt hat, und dass dieses Versagen zu gefährlichen Einzelschicksalen führen kann, wie gerade der Fall der erwähnten Dame gezeigt hat.

    Wenn man den in den letzten Tagen wieder aktuell gewordenen Fall der erwähnten Dame betrachtet, so konnte man beobachten, wie der Rechtsfehler des Amtsgerichts Coburg nun von Straftätern, die Verbindungen zu Terroristenkreisen haben dürften , in sehr heimtückischer Weise politisch ausgenutzt wurde um für die radikalen politischen Ziele dieser Straftäter zu werben. Derzeit fungieren 2 Foren als Plattformen für die politisch motivierte Verbreitung des Hetzmaterials .In beiden Foren wurden dabei offensichtliche Straftaten begangen, jedoch dürfen sich die Täter darüber freuen , dass eine Strafverfolgung wegen des Rechtsfehlers des AG Coburg erheblich erschwert wird.

    Bedauerlicherweise wurden diese Foren noch immer nicht vom Netz genommen. Die Behörden hätten längst die Identität von "immernochnixneues" bzw. "Autobahn" klären müssen - bereits wegen des Verdachts, dass er angesichts seiner hasserfüllten Hetz-Beiträge Mitglied einer terroristischen Vereinigung sein könnte oder selbst beabsichtigt eine terroristische Vereinigung zu gründen und für diese Zwecke das Internet zu missbrauchen.



    "Mein Problem" ist dabei, dass ich aus den im Mondbomben-Thread erläuterten Gründen meine eigenen humanitären Projekte nur unter dem Schutz der Anonymität sinnvoll realisieren kann, denn anderfalls würden diese Projekte durch kriminelle Aktionen gegen meine Person aus solchen Kreisen wie den oben genannten vereitelt, denen Menschenleben nichts wert sind, weil sie den Wert ihrer politischen Wahnvorstellungen höher ansiedeln als den Wert von Menschenleben.Wäre das Gegenteil der Fall, d.h. hätten diese Kreise ein Interesse an humanitären Projekten, wie ich sie realisiern möchte, dann hätten sie ihre Internet -Plattform längst genutzt, um darüber aufzuklären und solche Projekte zu unterstützen. Genau das Gegenteil ist jedoch der Fall, so dass ich bei diesen Gestalten davon ausgehen muss, dass alle ihre Aktivitäten auf einem menschenverachtenden Weltbild beruhen, d.h. ich bin der Meinung, dass sie nicht WOhltäter sondern potentielle Mörder mit faschistoiden Ansichten sind , was auch die Art der Stellungnahmen zu "zufälligen" Verkehrsunfällen durch die Person, die sich hinter Autobahn bzw. hinter "immernochnixneues" vesteckt , erklärt.

    Bestünde in meinem Falle nicht das Problem, dass ich mein Mondbombenprojekt nur im Schutz der Anonymität sinnvoll realisiern kann, dann wäre die Sache wesentlich einfacher. Ich würde dann nämlich einfach selbst klagen, d.h. ich würde mich entschliessen selbst zum OC-Zocker zu werden und würde in diesem Zusammenhang per Feststellungsklage den Rechtsfehler des AG Coburg dingfest machen, wobei ich das Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage damit begründen würde, dass ich selber OC-zocken will, dass nach dem Urteil des AG Coburg aber die Rechtslage unsicher ist, so dass Klärungsbedarf besteht.


    mondfahrer

  11. #10
    Gambler Avatar von mondfahrer
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    huhu @Torit,@Alle

    Es gibt unerwartete Neuigkeiten in Sachen "Zockverbot" !

    Habe unerwartet Post bekommen, und wenn stimmt, was drin steht, wäre es der totale Hammer !

    In ein paar Tagen werde ich mich dem eingehender widmen, denn ich habe im Moment fast keine Zeit ( weil ich noch jemandem bei seiner Verfassungsbeschwerde in Sachen "Vorratsdatenspeicherung" helfen muss, und morgen um 24.00 läuft die Beschwerdefrist ab...)

    Hier nur ganz schnell folgendes :

    Nicht zuletzt verwies der Verteidiger auf die seiner Meinung nach allzu sorglose Vergabe von Bankkrediten. Es sei schon bemerkenswert, dass Bankmitarbeiter nicht einmal durch die „Lohnsteuerklasse 0“ stutzig geworden sein sollen.
    sollte das stimmen - ich kann es selbst kaum glauben - was die Ermittlungen eines meiner "Mondagenten" ergaben, dann gäbe es ZEUGEN dafür, dass es in Wirklichkeit die Idee der Bank und der Arbeitsagentur war, die Lohnsteuerklasse 0 (die nicht existiert) einzutragen, d.h. die Angeklagte wäre von der Bank bzw. behördenseitig animiert worden , das zu tun, weswegen sie verurteilt wurde !!!

    Sollte es weitere Zeugen geben, die davon wissen und sich bisher nicht getraut haben etwas zu sagen : BITTE MELDEN !

    Nach Angabe des Zeugen wäre die Angeklagte im Verfahren eingeschüchtert worden und es wäre ihr vor Augen geführt worden, was passiert, wenn die Zeugen vernommen worden wären und falsch aussagen - d.h. die Bank decken !

    Wenn man sich überlegt, was das für ein Skandal wäre, wenn diese Behauptung stimmen sollte ! Dann wäre natürlich auch erklärlich, warum ihr niemand in der Cyberstalking-Sache Hilft, denn das wäre dann ja nur erwünscht aus Sicht der wirklichen Täter !


    . Ich nehme eher an, dass diese Dame wohl eher irgendwelche Vermittlungsgelder erhalten hatte von Onlinecasinos und diese dann zugegeben hat. Wie kommen sonst diese genannten 41000 $ zustande.
    nach den Informationen,die mir vorliegen, war das nicht der Fall, sondern sie war einfach spielsüchtig ( wie sie ja auch im Verfahren zugab).

    nicht erlaubten Deal eingelassen habe. Die Gesetzeslage sei in diesem Bereich so „chaotisch“, dass ein Laie nicht mehr erkennen könne, ob er sich strafbar mache oder nicht.
    Diese Überlegung hätte von Seiten des Anwalts weiterverfolgt werden müssen, denn hierzu gibt es eine Rechtssprechung der Obergerichte, die besagt, dass in derartigen Fällen kein Strafurteil ergehen darf, weil der Täter WISSEN können muss, ob seine Handlung strafbar ist oder nicht. Kann er das mangels Bestimmtheit im Gesetzestext nicht wissen, dann ist eine strafrechtliche Verurteilung regelmässig unzulässig, d.h. der Beschuldigte muss freigesprochen werden.


    Interessant finde ich bei dem Ganzen, dass man angeblich gar nicht gegen die Onlinespieler vorgehen kann, weil die Gesetzgebung so wirr, kompliziert und chaotisch ist.
    siehe oben


    mondfahrer


    p.s. nächstes posting im hiesigen Thread erfolgt frühestens ab dem 01.01.2009

  12. #11
    Casino Tester Avatar von Casoni
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    Zitat Zitat von mondfahrer Beitrag anzeigen
    Obwohl auch ich das oben von Dir Geschilderte als einen "Witz" ansehe, lehne ich die Nutzung von "Hintertüren" ab, weil ich das für einen völlig falschen und höchst gefährlichen Weg halte.
    Hintertüren sind wichtig, um den Gegendruck zu erhöhen und gewisse Dinge allgemein normaler erscheinen zu lassen. Poker wird z.B. längst nicht mehr für ein so "bösartiges" Spiel gehalten wie noch vor einigen Jahren. Die OC's und zahlreiche rechtlich umstrittene oder sogar illegale Privatturniere haben das Meinungsbild entscheidend mit zum Positiven beeinflusst.


    Wenn man das mt Hilfe von "Hintertüren" löst, kann das nämlich zu höchst gefährlichen unvorhergesehenen Konfliktsituationen / Unkalkulierbarkeiten führen , wie gerade an den Weihnachtsfeiertagen wieder aktuell gewordene Fall der erwähnten Dame zeigt. Es muss hier dringend RECHTSSICHERHEIT geschaffen werden und es muss aufgezeigt werden, dass der Gesetzgeber hier völlig versagt hat, und dass dieses Versagen zu gefährlichen Einzelschicksalen führen kann, wie gerade der Fall der erwähnten Dame gezeigt hat.
    Rechtssicherheit wird es vielleicht erst in fünf oder zehn Jahren geben. Bis dahin suchen sich die benachteiligten Teilnehmer Gesetzeslücken, um diese in der Übergangszeit auszunutzen. So läuft es doch immer, egal ob beim Alkoholverbot oder beim Rauchverbot. Das Lottomonopol wird doch auch schon umgangen, indem Spielgemeinschaften ihre Tippscheine ins Ausland bringen lassen, um dann (ganz legal) bei Eurolotto mitzuspielen. In demokratischen Ländern lassen sich nicht alle Hintertüren so weit zusperren, wie in China.

  13. #12
    Gambler Avatar von mondfahrer
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    huhu Boni,

    Hintertüren sind wichtig, um den Gegendruck zu erhöhen und gewisse Dinge allgemein normaler erscheinen zu lassen.
    Hintertüren müssen natürlich genutzt werden, wenn es sich dabei um "legale" Gesetzeslücken handelt. Das Problem bei der erwähnten Dame war, dass sie genau so eine Hintertür ( eigentlich eine legale Gesetzeslücke) genutzt hatte, dass die Hintertür aber ohne gesetzliche Ermächtigung seitens der Justiz nachträglich für illegal erklärt wurde, d.h. die Justiz hat gleichsam die Gewaltenteilung ausgehebelt und ein "Gesetz" gemacht und sogleich angewendet, das es noch gar nicht gab.

    Diese Gefahr besteht in solchen Konfliktsituationen prinzipiell immer, und wenn es dann einen Hartz-IV-Empfänger trifft, dann steht er natürlich völlig im Regen, denn sein Anwalt wird in der Regel eine Flasche sein und nur die Gebühren kassieren wollen - ohne sich viel Arbeit zu machen.

    Dagegen kann man sich eigentlich nur schützen, indem man vorher abklärt, was erlaubt ist oder nicht, d.h. sich die Erlaubnis amtlich bestätigen lassen, und wenn das verweigert wird, dann eben klagen .

    Rechtssicherheit wird es vielleicht erst in fünf oder zehn Jahren geben.
    ich würde eher auf 10 Jahre tippen, wenn es so weitergeht wie bisher. Man hat ja den Eindruck, dass der Bürger bewusst im Unklaren gehalten werden soll, um ihm dann später willkürlich im Nachhinein zu sagen, was ihm erlaubt oder verboten gewesen sein sollte. Der Staatsvertrag, der vor 1 Jahr in Kraft trat, ist doch das beste Beispiel für solch einen Eiertanz. Denn wenn man ihn genau liest ,vor allem auch den Kommentar zu seinem Entwurf,dann stellt man fest, dass WIEDER nicht genau festgelegt wurde, ob nun das Zocken in ausländischen OC´s erlaubt sein soll oder nicht. Dr.Bahr hat sich ja dazu geäussert, d.h. dazu erklärt, dass auch er die Sinnhaftigkeit einer solchen Auslegung nicht nachvollziehen kann, d.h. warum das OC-Zocken vom heimischen PC aus im Auland verboten sein sollte , wenn ich mich andererseits - grenznaher Wohnsitz vorausgesetzt - auch einfach kurz mal mit dem PKW über die Grenze bewegen kann, und dann wäre es plötzlich nicht mehr verboten.

    Was den Fall der erwähnten Dame betrifft, so ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die Verurteilung gesetzeskonform erfolgt sein sollte.
    Denn in obergerichtlichen Entscheidungen ist längst entschieden, dass der Bürger vorher wissen können muss, ob er sich strafbar macht oder nicht. Kann er das nicht wissen - wie im Fall der erwähnten Dame - dann ist eine strafrechtliche Verurteilung überhaupt nicht zulässig ( Hatte mir dazu schon vor längerer Zeit mal ein paar Entscheidungen herausgesucht , die das bestätigen, sind aber zur Zeit verlegt - wenn ich sie wieder finde, stelle ich sie hier ein)




    So läuft es doch immer, egal ob beim Alkoholverbot oder beim Rauchverbot. Das Lottomonopol wird doch auch schon umgangen, indem Spielgemeinschaften ihre Tippscheine ins Ausland bringen lassen, um dann (ganz legal) bei Eurolotto mitzuspielen.
    Es ist meiner Meinung nach auch richtig so, wenn es so läuft. Es zeigt ja, dass der Gesetzgeber wieder einmal etwas bestimmt hat, was eigentlich keiner will. In letzter Zeit fühlt man sich immer mehr an DDR-Masstäbe - Stacheldrahtumzäunung - erinnert . (siehe auch die beiden neuen Stasi-Geseze) Wegen einiger Spielsüchtiger darf die ganze Nation nicht OC-zocken ? -Das entspricht auch gar nicht dem Regelungszweck der Glücksspiel-Paragraphen (§§ 284,285 STGB), die übrigens auch nicht die Spielsucht selbst unter Strafe stellen sondern etwas ganz anderes.

    Wenn man das Urteil der erwähnten Dame liest, dann hat man hingegen den Eindruck, sie sollte für ihre Spielsucht bestraft werden, d.h. "weil Spielsucht etwas Böses ist".

    In Wirklichkeit interessiert den Staat die Spielsucht "einen Dreck", denn sonst würde man auch Zahnärzte usw.,die teilweise Millionenbeträge verzocken -also zweifellos süchtig sind - schützen. Das ist jedoch nicht der Fall. Solange sie flüssig sind, interessiert es niemanden. Erst wenn sie dem Staat auf der Tasche liegen, dann interessiert man sich für die Sucht- die eine Krankheit ist wie andere psychische Krankheiten auch..


    mondfahrer

    mondfahrer

  14. #13
    Casino-Spieler Avatar von heartlady
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    Ich hätte nicht gedacht, dass mein Thema noch so ausführlich diskutiert wird, aber im Grunde ist es ja wirklich so, dass viele verunsichert sind und diese Rechtsunsicherheit von Seiten des Staates endlich beendet werden müsste.

    @mondfahrer: Danke für die ausführlichen Erklärungen. Inwieweit die besagte Dame aufgrund Ihres Online Spielens oder Ihres Kreditbetruges verklagt worden ist kann ich natürlich nicht beurteilen, wenn aber alles so ist, wie du es angeführt hast und deine Quellen wirklich zuverlässig sind (Bank empfiehlt Lohnsteuerklasse 0, etc...) ist es wirklich ein Skandal.

    Ich glaube auch, dass es noch Jahre dauern wird, bis dies alles rechtlich abgesichert sein wird. Vielleicht kommt es auch nie dazu. Vermutlich wird es auf dem Weg dorthin noch etliche Fehlurteile, Klagen und Berufungsverfahren geben, bis wirklich rechtliche Sicherheit wie auch immer die dann aussehen mag, entsteht.

  15. #14
    Gambler Avatar von mondfahrer
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    huhu heartlady,

    im Grunde ist es ja wirklich so, dass viele verunsichert sind und diese Rechtsunsicherheit von Seiten des Staates endlich beendet werden müsste.
    mir kommt es offen gesagt so vor, als ob der Staat (bzw. die Jursiten, die sich die Glücksspiel-Gesetzestexte ausdenken) diese Rechtsunsicherheit ganz bewusst gerade nicht beenden will - um sich Grauzonen zu verschaffen, d.h. um je nach Bedarf willkürlich handeln zu können.

    Ein ähnlicher Fall wie bei der erwähnten Dame scheint sich kurz vor Weihnachten in Berlin ereignet zu haben, wie "nachtfalke" aus dem Paroli-Forum berichtete. Diesmal war es ein Rentner, bei dem auf dem Schnüffelwege - ähnlich wie bei der erwähnten Dame - Kontobewegungen als "zu hoch" aufgefallen waren.


    @mondfahrer: Danke für die ausführlichen Erklärungen. Inwieweit die besagte Dame aufgrund Ihres Online Spielens oder Ihres Kreditbetruges verklagt worden ist kann ich natürlich nicht beurteilen, wenn aber alles so ist, wie du es angeführt hast und deine Quellen wirklich zuverlässig sind (Bank empfiehlt Lohnsteuerklasse 0, etc...) ist es wirklich ein Skandal.
    ich finde, dass nicht nur die Sache mit der Lohnsteuerklasse 0 ein Skandal ist, sondern noch etwas ganz anderes : Dass man wegen der allgemeinen Zunahme der verdeckten Schnüffelei ( warum eigentlich verdeckt statt einfach offen ?) jetzt auch noch damit rechnen muss, dass dabei "Straftaten" entdeckt werden, die gar keine sind, d.h. dass man ohne gesetzliche Ermächtigung verurteilt werden kann, weil ein paar spinnende Juristen sich irgendetwas falsch zusammenreimen und /oder ihre Páragrafen nicht richtig gelernt haben.

    Was den Betrugsvorwurf betrifft, so war mir anfangs nicht klar, wie der im Fall
    der erwähnten Dame eigentlich theoretisch begründet worden war, bin aber inzwischen etwas weiter : So wie ich es derzeit verstehe ,zog man wohl zunächst den Schluss ("Rechtsfehler Nr.1"), dass die Dame sich an illegalem Glücksspiel beteiligt habe, dann schloss man aus dieser Folgerung weiter, dass somit die "Gewinne" als Einkommen anzusehen seien, da sie ja nicht aus legalem Glücksspiel stammen würden, somit auch zu versteuern seien usw.
    Weiter wurden ( so habe ich es bisher zumindest verstanden) daraus geschlpossen , dass die Verluste, d.h. wenn die Dame verlor ,NICHT abgezogen durften von den "Gewinnen", d.h. dies würde theoretisch bedeuten, dass wenn man durch "illegales" Glücksspiel einen negativen Saldo einfährt, dies so gewertet wird als habe man positive Einkünfte , die man z.B. bei einem Hartz-IV-Antrag angeben müsse.

    Beispiel :

    Der Spieler hat 8.000 Euro im Monat "gewonnen", aber 9.700 "verloren", unterm Strich also 1.700 MINUS gemacht. Trotzdem dürfte er kein Hartz-IV beantragen, weil er ja ein "Einkommen" von 8.000 "Gewinn" hat,da die 9700 Minus nicht abgezogen werden können, da sie ja nur "Luxusausgaben" sind.

    Man sieht, dass eine völlig schizophrene juristische Logik konstruiert wurde mit Hilfe dieser begrifflichen Manipulationen.

    Hinzu kommt, dass im Fall der erwähnten Dame - soweit ich es bisher mitbekommen habe - entgegen dem Zeitungsgerücht - sehr wahrscheinlich überhaupt nicht Hartz-IV beantragt wurde, sondern dass auch dieser "Antrag" lediglich "virtuell" erfolgte ,d.h. als eine juristische Fiktion erfolgte.

    An sowas kann man erkennen, wohin es führen kann, wenn - angeblich um den Staat vor Terroristen zu schützen - ein neuer Stasi-Staat inszeniert wird und dann die erschnüffelten "Erkenntnisse" auf abenteuerliche Weise zu "virtuellen Wahrheiten" verknüpft werden.

    Vermutlich habe ich den richtigen Weg gewählt rechtzeitig auf den Mond auszuwandern ...


    mondfahrer

  16. #15
    Benutzer Avatar von moneymaker
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    Gibt es irgendwelche Neuigkeiten zu diesem Fall? Wurde jetzt bekannt ob die Bank/ das Arbeitsamt irgendetwas in der Richtung geraten hat? Oder war das nur ein Gerücht?

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