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Wer kann mir mit ähnliche Erfahrung oder Rechtssprechung oder sonstiges helfen?

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  #1 (permalink)  
Alt 24.10.2007, 10:29
Casinospieler
 
Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 1
Standard

Bei einem Besuch im Casino hat ein nicht unbekannter Gast Chips an mehrere Tische auf einfache Chance gesetzt. Mir ist aufgeffalen dass er an einem Tisch seine Jetons vergessen hat und diese inzwischen mehrere male gestanden haben als ich bemerkte dass er das Casino verlassen hat habe ich ihm seine chips an mir genommen und diese dann draussen Ihm gegeben. tage später wurde ich wegen Diebstahl §242 angezeigt.habe zwar ein Anwalt eingeschaltet würde aber gern selber mehr wissen denn laut einer vorläufige Aussage des Anwaltes ist es richtig das ein dritter[das Casino) mich anzeigen darf. ich meine aber die vergessene chips dem inhaber zu geben war korrekt.
also kann mir jemmand Bitte helfen mit ähnliche ereignisse denn selber habe ich zwar recherchiert aber diesbezüglich nichts gefunden. Ich danke schon mal im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2007, 10:16
Kessler
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
habe ich ihm seine chips an mir genommen und diese dann draussen Ihm gegeben
Du hast dem Gast die Jetons gegeben. Damit müsste der Diebstahlsvorwurf eigentlich vom Tisch sein. Es ist jetzt ganz wichtig, dass dein Anwalt eine gut ausformulierte Erwiderung aufsetzt. Wenn das Casino mit dem Vorwurf des Diebstahls nicht durchkommt, bleibt die Sache mit dem unerlaubten Ausführen von Chips (man soll ja keine mit nach draußen nehmen, sondern diese stets an der Kasse zurück tauschen), aber das ist eine Bagatellgeschichte. Ich würde an deiner Stelle mal Kontakt zum Hamburger Anwalt Dr.Bahr aufnehmen. Das ist einer der besten und bekanntesten Spezialisten zum Thema Glücksspielrecht und Casinos. Er hat auch einige Bücher zum Thema Glücksspielrecht geschrieben. Vielleicht klappt es ja mit einem kurzen Vorgespräch per Telefon, um schon mal den richtigen Tipp zu bekommen. Dann entstehen nicht mal zusätzliche Kosten.
Ein weiterer besonders anerkannter Experte zum Thema Glücksspielrecht ist der Rechtsanwalt Dr.Wulf Hambach aus München. Die Kanzlei Hambach & Hambach vertritt zwar in der Regel nur größere Gesellschaften (z.B. Online Casinos, Pokerveranstalter usw.) und berechnet ziemlich hohe Stundensätze, aber vielleicht klappt es doch mal mit einer kurzen telefonischen Rechtsauskunft. Ich würde es einfach mal probieren.

:hut:
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