22.04.2007
Polizeidirektion Braunschweig
Polizeiinspektion Braunschweig
- Pressestelle -
POL-BS: Polizei löst illegale Pokerrunde auf
Braunschweig: Poker ist nach dem Strafgesetz grundsätzlich ein verbotenes Glücksspiel, wenn es in der Öffentlichkeit stattfindet, ein Gewinn versprochen wird und der Spieler einen finanziellen Verlust erleidet. Bei dem Gewinn muss es sich nicht um Bargeld handeln. Auch Sachgewinne verwirklichen den Tatbestand. Darauf weisen Polizei und Staatsanwaltschaft Braunschweig nach dem erzwungenen Ende einer derartigen Veranstaltung in einer Gaststätte in der Innenstadt hin. Ein Pokerklub aus Süddeutschland hatte öffentlich zu einem Turnier eingeladen und als Gewinn eine Reise zur Pokerweltmeisterschaft in die USA versprochen. Das Startgeld pro Teilnehmer betrug 15 Euro. Der Veranstalter hatte das Turnier angesetzt, obwohl ihn die Polizei im Vorfeld auf die Bestimmungen hingewiesen hat.
Die Ermittler beschlagnahmten Spielkarten, Jetons und das Startgeld der 30 Teilnehmer. Gegen die verantwortlichen Veranstalter wird wegen illegalen Glücksspiels ermittelt. Grundsätzlich ist jede Teilnahme am illegalen Glücksspiel strafbar.
ots Originaltext: Polizei Braunschweig
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