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Das Bundesgericht muss über die Zulässigkeit von Pokerturnieren ausserhalb von Casinos entscheiden. Der Schweizer Casino Verband hat gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde eingereicht.
Die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2007 entschieden, dass bestimmte Turniervarianten beim Pokern nicht unter das Glücksspielverbot fallen, weil das Geschicklichkeitselement für den Erfolg überwiege. Sie erteilte daher privaten Veranstaltern 189 Bewilligungen für Turniere ausserhalb von Casinos. Das Bundesverwaltungsgericht gab im Juni in einem Pilotentscheid grünes Licht für bestimmte Turnierformate in der Pokervariante Texas Hold'em No Limit und wies die entsprechende Beschwerde des Schweizer Casino Verbands (SCV) ab. Der Verband hat dagegen beim Bundesgericht Anfangs dieser Woche eine Beschwerde eingereicht, wie SCV-Geschäftsführer Marc Friedrich eine Meldung der Tageszeitungen Der Landbote und Thurgauer Zeitung bestätigte. Das Bundesverwaltungsgericht war bei seinem Urteil zum Schluss gekommen, dass für den Erfolg an einem Turnier das Element der Geschicklichkeit den Zufall überwiege. Die Turniere in der fraglichen Pokervariante würden damit nicht dem ausserhalb von Casinos geltenden Glücksspielverbot unterliegen. Um sich im Verlauf eines mehrstündigen Turniers durchzusetzen und auf einem mit Geld dotierten Ranglistenplatz zu landen, brauche es mehr als blosses Glück. Für den Erfolg seien vor allem mathematische Kenntnisse, Psychologie, Strategie und nicht zuletzt die Fähigkeit zum Bluffen und Schauspielern gefragt. Das Gericht relativierte weiter die Gefahren, die von Pokerturnieren ausgehen können. Es bestünden klare Reglemente, um kriminelle Machenschaften zu verhindern. Die Gefahr für Spielsucht und Verschuldung sei beschränkt. Für Geldwäscher dürften Pokerturniere kaum ein interessantes Betätigungsfeld sein. |
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