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Alt 15.12.2008, 20:07   #1 (Permalink)
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Standard Pokerturnier kippte ins Illegale

Veranstalter wurde vom Amtsgericht Gemünden zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt
Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) verdonnerte das Amtsgericht Gemünden am Montag einen 24-jährigen Buchhalter aus Esselbach, weil dieser im vergangenen Jahr in Marktheidenfeld ein unerlaubtes Glücksspiel veranstaltet hatte. Der Angeklagte ließ zunächst offen, ob er gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will.

Insgesamt drei Pokerturniere hatte der 24-Jährige im Jahr 2007 in Marktheidenfeld veranstaltet. Sie waren bei der Stadt angemeldet. Solche Turniere sind solange legal, wie sich der Veranstalter an die Vorschriften hält. Diese sehen so aus, dass jeder Teilnehmer gegen eine Startgebühr an einem bestimmten Tisch spielen darf. Der jeweilige Tischsieger kommt eine Runde weiter, während für die anderen das Spiel zu Ende ist.

Im Oktober 2007 veranstaltete der Angeklagte ein Pokerturnier mit zehn Spieltischen. Jeder Teilnehmer musste 15 Euro Startgebühr entrichten. Soweit war die Sache auch in Ordnung. Was dem 24-Jährigen allerdings einen Strafbefehl einbrachte, war die Tatsache, dass er einen ausgeschiedenen Spieler gegen die Zahlung weiterer 15 Euro an einem anderen Tisch weiterspielen ließ. Denn damit war das zuvor legale Pokerturnier in ein unerlaubtes Glücksspiel ausgeartet und illegal geworden.

Vor Gericht kam die Sache, weil der Angeklagte gegen den Strafbefehl in Höhe von 5400 Euro (90 Tagessätze zu je 60 Euro) Widerspruch eingelegt hatte. Zwar räumte der Buchhalter den Sachverhalt ein, allerdings schien ihm die Strafe zu hoch.

Ihm sei klar gewesen, dass er einem ausgeschiedenen Spieler nicht erlauben durfte, sich am gleichen Tisch erneut in das Spiel einzukaufen, machte er deutlich. Allerdings sei er davon ausgegangen, dass dies an einem anderen Tisch möglich sei. Im übrigen habe er aus den 15 Euro, die der Spieler zusätzlich bezahlte, keinen Gewinn gezogen.

Dieser Argumentation schloss sich Einzelrichter Matthias Wienand nicht uneingeschränkt an. Hätte es für jeden Tisch einen eigenen Gewinn gegeben, wäre die Sicht des Angeklagten vielleicht noch zu verstehen, so der Richter. Dies sei bei besagtem Turnier aber nicht der Fall gewesen. Somit habe ein ausgeschiedener Spieler, der sich an einem anderen Tisch neu einkaufte, dadurch seine Gewinnchancen erhöht.

Im übrigen habe die Stadt Marktheidenfeld den Angeklagten im Rahmen der Anmeldung des Pokerturnieres schriftlich darauf hingewiesen, dass die Startgebühr für das gesamte Turnier gelten müsse.

Der Rechtsanwalt des Angeklagten wies darauf hin, dass sein Mandant die Turniere korrekt habe durchführen wollen, aber einem Missverständnis aufgesessen sei. Mittlerweile habe der nicht vorbe-strafte junge Mann aufgehört, Pokerturniere zu veranstalten.

Schließlich verurteilte Richter Wienand den 24-Jährigen zu 50 Tagessätzen von jeweils 30 Euro (1500 Euro) und blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin, die 90 Tagessätze mit jeweils 30 Euro (2700 Euro) gefordert hatte. Der Anwalt des Angeklagten hatte 40 Tagessätze zu jeweils 30 Euro (1200 Euro) vorgeschlagen. Entlastend für den Angeklagten wertete Richter Wienand, dass dieser Einsicht gezeigt habe und nicht vorbestraft sei.
Casinonews ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.12.2008, 17:41   #2 (Permalink)
Casinospieler
 
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1500 Euro Strafe für eine Mehreinnahme von 15€.... lohnt sich also nicht wirklich! ;-)
joominy ist offline   Mit Zitat antworten
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