Deutschland hat mit dem Glücksspielstaatsvertrag Sportwetten reguliert, sodass nun auch private Anbieter Angebote realisieren können. Allerdings gibt es noch einiges zu klären und unsere neueste Quelle sorgt für eine Kontroverse. Sportwettenanbieter mit einer Konzession dürfen Sportvereine sponsern, aber öffentlich keine Werbung für Sportwetten schalten. Dies hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) entschieden. Im Fall Hertha BSC ist daraus ein großer Rechtsstreit geworden.
Sportwetten-Werbespots sind also weiterhin verboten, legte die ZAK in Düsseldorf fest. Eine Sprecherin der Kommission teilte mit: "Die Duldung von Sponsoring ist vertretbar, weil ein Konzessionsantrag signalisiert, dass der betreffende Anbieter die gesetzlichen Regelungen akzeptiert.“ Interessant, dass von Sponsern „geduldet“ wird, wohl weißlich, dass mit den Steuereinnahmen große Lücken im Staatsetat gefüllt werden sollen.
Auch die klassische Werbung, zum Beispiel in Sporthallen, Stadien etc. ist weiterhin untersagt. Der Sender Sport 1 war zuletzt negativ aufgefallen und die ZAK erneuerte noch einmal das Verbot zur Ausstrahlung von Werbespots, die mit Sportwetten-Anbietern zu tun haben. Gänzlich untersagt sind Werbeeinblendungen nicht. Allerdings muss dafür eine Genehmigung bei einer speziell eingerichteten Behörde eingeholt werden.
Ausnahmen hin oder her, nur sehr wenige Anbieter werden diese Erlaubnis erhalten. Werbung auf den Trikots wird demnach wohl zulässig sein, aber auf den Randbegrenzungen und im Fernsehen sind sie verboten. Sind solche Werbeverträge dann überhaupt profitabel für Sportwetten-Anbieter?