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Alt 24.06.2010, 19:22   #1 (Permalink)
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Standard Rechtliche Risiken für deutsche Spieler in Online Casinos

Strafbarkeit des Mitspielens bei Online-Casinos

von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr

Wer als Veranstalter ein Glücksspiel, worunter auch ein Online-Casino fällt, anbietet, ohne über die entsprechende staatliche Genehmigung zu verfügen, macht sich strafbar (§ 284 StGB). Auf den durch das Gambelli-Urteil des Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 6 . November 2003 - Az.: C-243/01) ausgelösten Streit, ob es sich hierbei um eine deutsche Genehmigung handeln muss oder ob die eines anderen europäischen Staates ausreichend ist, soll hier nicht weiter eingegangen werden.

Vielmehr soll hier die Frage geklärt werden, ob und wenn ja, unter welchen Bedingungen sich der Teilnehmer eines Online-Casinos strafbar macht. Vorauszuschicken ist, dass die Betrachtung ausschließlich nach deutschem Recht geschieht. Leider existieren in diesem Bereich keinerlei internationale Abkommen, so dass jedes Land seine eigenen, speziellen Regelungen hat. Gemäß § 285 StGB wird derjenige bestraft, der an einem nicht genehmigten Glücksspiel teilnimmt. Es droht dabei eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten.

Hier stellt sich nun die Frage, ob diese Norm für alle Online-Casinos weltweit gilt: Macht sich somit der Surfer strafbar, wenn er von Deutschland aus über das Internet bei einem ausländischen Veranstalter mitspielt? Und was ist, wenn der ausländische Veranstalter zwar über keine deutsche Genehmigung verfügt, aber über eine Konzession seines Heimatlandes? Liegt auch dann eine Straftat vor? Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgeber soll unter die §§ 284ff. StGB grundsätzlich auch jedes ausländische Online Casino fallen, wenn es in Deutschland abrufbar ist. Andernfalls bestünde die Gefahr, dass der Veranstalter sich im Ausland verstecke und die Strafvorschriften ins Leere liefen. Da von Deutschland aus jede Webseite abrufbar ist, hieße dies, dass man zu einer uferlosen Anwendung des deutschen Strafrechts kommen würde.

Mehr dazu siehe Online-Casinos: Strafbarkeit für Mitspieler
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