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#1 (Permalink) |
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Administrator
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Ein Berufungsgericht hat die höchst umstrittene Entscheidung eines Richters aus Kentucky aufgehoben, der im letzten Herbst der Aufforderung des Gouverneurs des Bundesstaates nachgekommen war und 141 Glücksspiel-Domains ausländischer Domain-Inhaber konfiszieren wollte.
Der Richter hatte sich dabei auf ein Gesetz berufen, das die Beschlagnahmung von Geräten gestattet, die dem illegalen Glücksspiel dient. Um die Domains konfiszieren zu können, musste er die Domains also gewissermaßen zu Geräten umwidmen. Doch diese Interpretation geht dem Berufungsgericht zu weit, es sieht die Auslegbarkeit des Gesetzes überstrapaziert. Die Gesetzgeber könnten nun zwar den Gesetzestext so erweitern, dass auch Domains durch das Gesetz beschlagnahmt werden können. Doch die Bürgerrechtsbewegung EFF meint, dass auch dann noch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Beschlagnahmung einer Domain sprechen. Allerdings hat das Berufungsgericht es vermieden, sich in dieser Hinsicht zu äußern. Das Argument einer zu weiten Auslegung des Gesetzes kann letztlich als Rückzug auf ein formales Problem bezeichnet werden. Die Domain-Beschlagnahmung an sich bleibt damit ganz allgemein im Ermessensspielraum des Richters. Wodurch alle nicht-amerikanischen Domain-Inhaber erst einmal jede Rechtssicherheit verlieren. |
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#2 (Permalink) |
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Casinospieler
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Hammer! So etwas ist möglich? Ich finde es echt witzig, dass man Domains zu Geräten umfunktionieren kann. Aber das bedeutet ja auch, dass diese Domains in anderen Ländern nicht mehr einsehbar sind. Gerät das amerikanische Gericht damit nicht in Konflikt mit anderen Staaten. Ich frage mich, wie alles funktioniert. Gibt es eine virtuelle Asservatenkammer für Domains?;-) Okay, ich weiß, das Thema ist ernst gemeint und sicher auch im Interesse der anderen Staaten. Ich bin nur überrascht, dass es möglich ist. Oder sind die Domains dann einfach nur in dem jeweiligen Land gesperrt???
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