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Alt 17.10.2008, 16:16   #1 (Permalink)
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Standard Kentucky schützt eigene Glücksspiele

Ein Bericht des Lexington Herald-Leader liefert etwas genauere Informationen zu der von einem Richter in Kentucky angeordneten Beschlagnahmung von mehr als 140 Glücksspiel-Domains. Die Maßnahme scheint vom Gouverneur des Bundestaates auch aus wirtschaftlichen Gründern unterstützt zu werden.

Ein Antrag der beklagten Parteien, die Domain-Beschlagnahmung aufzuheben, wurde vom Gericht mittlerweile abgewiesen. Jetzt bleibt den meist im Ausland ansässigen Casinos nur noch die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen allen Besuchern aus Kentucky den Zugang auf technischem Weg zu verweigern. Schaffen sie dies nicht - was erwartbar ist -, sollen die Domains als konfiszierte "Glücksspiel-Geräte" in den Besitz des Bundesstaates übergehen.

Dass die Domains als Geräte im Sinne des Gesetzes definiert werden, macht die Beschlagnahmung erst möglich. Wobei diese kreative Interpretation des Richters offenbar auch von der Politik gutgeheißen wird. Vom Minister für Justiz und öffentliche Sicherheit des Gouverneurs wird es sogar so dargestellt, dass der Staat sich dazu entschieden hat, gegen die Online-Glücksspiele vorzugehen, weil diese Angebot illegal sind und weil sie den legitimen Spiel- und Wettangeboten in Kentucky das Geld entziehen.

Diese klaren Worte machen deutlich, dass hier aus wirtschaftlichen Gründen eine Enteignung stattfinden soll, wie sie bisher niemand für möglich hielt. Nun bleibt abzuwarten, wie das Gericht in 30 Tagen entscheidet. Die nächste Verhandlung ist für den 17. November angesetzt. Sollte die Auflage nicht erfüllt werden können, müsste das Gericht dann versuchen, seine Entscheidung bei den zuständigen Registrars durchzusetzen.

Sofern diese in den USA ansässig sind, werden sie sich vermutlich der Anordnung beugen. Eine weitere Eskalationsstufe könnte folgen, wenn die Herausgabe der Domains - etwa von ausländischen Registrars - verweigert wird. Dann wäre es theoretisch denkbar, dass sich das Gericht an die zuständigen Registries wendet. Bei .com und .net Adressen wäre das Verisign Global Registry Services, also ebenfalls ein US-Unternehmen.

Bisher gab es noch keinen Fall, bei dem die Registry einer Top Level Domain zu einer Domain-Manipulation gerichtlich gezwungen worden wäre. Doch vielleicht gelingt es dem Gericht aus Kentucky. Wobei der internationale Vertrauensverlust für die USA als angeblich neutrale Verwaltungsinstanz für das Internet vermutlich beachtlich wäre.
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