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Alt 27.01.2008, 17:40
Emadah
 
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Bwin zieht vor Gericht

Klagen gegen Lotterien und Deutschland

Der Sportwettenanbieter bwin bereitet eine Klage gegen die Österreichischen Lotterien vor. Anlass dafür ist eine Inseratenkampagne der Österreichischen Lotterien, die ihre Internet-Plattform win2day als das einzige legale Spielangebot im Internet bewerben.

"Wir lassen uns diese Diffamierungen nicht mehr gefallen", sagte bwin-Chef Norbert Teufelberger dem Wirtschaftsmagazin "trend". Falls nötig wolle man bis zum Obersten Gerichtshof [OGH] gehen, so der bwin-Vorstand.

Verfahren gegen Deutschland
Bwin will derzeit im Verbund mit anderen europäischen Wettanbietern auch den Europäischen Gerichtshof [EuGH] dazu bringen, den am 1. Januar in Kraft getretenen deutschen Glücksspiel-Staatsvertrag zurückzunehmen, der Online-Wetten privater Vermittler nur bei Pferderennen erlaubt.

Der Europäische Verband der Wett- und Glücksspielfirmen [EGBA], dem auch bwin angehört, hat sich bereits bei der EU-Kommission beschwert. "Wir rechnen mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland", sagte Teufelberger dem Wirtschaftsmagazin.

Wettunternehmen gegen Deutschland
Beschwerde bei der EU-Kommission
Der Europäische Verband der Wett- und Glücksspielfirmen [EGBA] hat sich bei der EU-Kommission über das seit Jänner in Deutschland geltende Verbot von Wetten im Internet beschwert.

Die Kommission solle rasch gegen den Staatsvertrag zum Glücksspielwesen vorgehen und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnen, erklärte die EGBA am Dienstag in Brüssel. Der Staatsvertrag der Bundesländer erlaubt Online-Wetten nur bei Pferderennen.

Klage vor Europäischem Gerichtshof droht
Die Kommission hatte bereits vor Inkrafttreten des Vertrages kritisiert, dieser stehe nicht in Einklang mit dem EU-Recht. "Wir müssen jetzt in nächster Zeit entscheiden, ob wir den nächsten rechtlichen Schritt gehen", sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy, Oliver Drewes.

Die deutsche Bundesregierung würde dann eine letzte Aufforderung erhalten, die Regelung abzuändern. Sollte das unterbleiben, würde die Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
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