Casino Forum Pressemeldung vom 27.September 2007

Gericht verbietet Sachpreis Pokerturnier wegen zu hoher Startgebühr

Eintrittsgeld von maximal 15 € pro Person wurde überschritten

Das VG Frankfurt am Main hat den Eilantrag eines Pokerturnier-Veranstalters auf Verpflichtung der Stadt Frankfurt am Main ein geplantes Pokerturnier vorläufig nicht zu untersagen, abgelehnt.

Das Gericht hat festgestellt, dass das in einem Frankfurter Hotel geplante Pokerturnier als unerlaubtes Glücksspiel anzusehen sei, so dass eine Untersagung der Veranstaltung rechtmäßig ist. Das geplante Pokerturnier sei als Glücksspiel i. S. d. § 3 Abs. 1 des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland anzusehen. Nach dieser Bestimmung liege ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt werde und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhänge. Hier sei ein Vermögenswert zu leisten, der notwendige Bedingung für die Teilnahme am Spiel sei und somit als Entgelt anzusehen sei. Dabei sei es unerheblich, dass die Vermögensleistung der Teilnehmer hier als Startgeld und nicht als Einsatz bezeichnet werde. Es seien auch keine Umstände glaubhaft gemacht worden, die dazu führen könnten, dass das Startgeld der beteiligten Teilnehmer vorliegend nicht als Entgelt i. S. d. § 3 Abs. 1 Staatsvertrag zum Lotteriewesen bezeichnet werden könne.

Das Gericht gehe, anders als das VG Cottbus auch nicht davon aus, dass durch das Startgeld hier nur ein Betrag gezahlt werde, der mit dem eigentlichen Spiel nichts zu tun habe, da auch dann, wenn durch die Teilnehmergebühren die Organisation des Turniers bezahlt werde, ein Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance verlangt werde. Ob die in Heilbronn ansässigen Veranstalter mit der Durchführung des Turniers einen wirtschaftlichen Gewinn machten, sei für die Einstufung als Glücksspiel unerheblich. Darüber hinaus ergebe sich auch nicht, dass die Startgelder hier komplett für die Organisation des Turniers aufgebraucht würden. Die Entrichtung des Startgeldes erfolge auch für den Erwerb einer Gewinnchance. Nach der Ankündigung des Turniers im Internet hätten die Preise einen erheblich höheren Wert als die entrichteten Startgelder.

Die angekündigte Untersagung des geplanten Pokerturniers durch die Stadt Frankfurt am Main widerspreche auch nicht der Verwaltungspraxis im Regierungsbezirk Darmstadt. Das Regierungspräsidium Darmstadt habe den Bevollmächtigten der Antragstellerin lediglich mitgeteilt, dass man nur dann nicht gegen Pokerturniere einschreite, wenn von den Teilnehmern nur ein Eintrittsgeld von maximal 15 € pro Person zur Deckung eines Teils der Kosten der Veranstaltung verlangt werde. Hier liege das Startgeld jedoch mit 40 € bei einer Online-Anmeldung bzw. 45 € bei einer Offline-Anmeldung deutlich über dieser Grenze.

juris.de

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