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Gast
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Internet-Wettanbieter bwin darf vorerst weiter machen
Der private Online-Sportwettenanbieter bwin (ehemals Betandwin) darf zunächst weiter machen. Das hat das Dresdner Verwaltungsgericht im Eilverfahren entschieden. Damit hatte die Beschwerde des Unternehmens gegen eine Verfügung des Regierungspräsidiums Chemnitz zunächst Erfolg. Der 14. Senat sah keine Veranlassung, das ausgesprochene Verbot sofort durchzusetzen, teilte das Gericht mit. Die Rechtslage auf Bundesebene und in Europa sei noch nicht geklärt. Mit Rücksicht auf die Existenz des Klägers und 52 Arbeitsplätze bei bwin wolle das Gericht nicht vorschnell Tatsachen schaffen, hieß es im Beschluss (Az.: 14 K 1711/06). Die Tätigkeit sei jahrelang vom Freistaat nicht beanstandet worden, argumentierten die Richter. Es sei nicht erkennbar, dass von dem Wettanbieter so eine große Gefahr ausgehe, dass seine Tätigkeit sofort untersagt werden müsste, hieß es. Das Verwaltungsgericht verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März. Die Karlsruher Richter hatten darin die gegenwärtige Situation mit einem staatlichen Sportwettenmonopol als einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit gewertet. Zudem sei fraglich, ob das staatliche Sportwettenmonopol gegen Europarecht verstoße. Sachsens Innenministerium hatte im August dem Unternehmen die Tätigkeit im Freistaat mit sofortiger Wirkung untersagt. Das Verbot traf auch weitere private Wettanbieter. Es gibt mehrere Klagen gegen die Verfügungen. Im aktuellen Fall ist ein Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen möglich. Das Vorgehen Sachsens war von Sportverbänden und Vereinen, die mit der Firma vertraglich verbunden sind, kritisiert worden. Das Unternehmen investiert unter anderem mehrere Millionen Euro als Trikotsponsor bei Fußball-Bundesligist Werder Bremen und Zweitligist TSV 1860 München. |
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Gast
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News vom 27.11.2007 (kurier.at)
Real darf in Bremen nicht für "bwin" werben Real Madrid darf am Mittwoch im Champions-League-Spiel bei Werder Bremen keine Werbung von Sponsoringpartner "bwin" tragen. Dem spanischen Club droht ein Zwangsgeld von mehreren 10.000 Euro, sollten die Fußballprofis in Bremen mit der Reklame für den an der Wiener Börse notierten privaten Wettanbieter einlaufen. Fraglich ist, ob Real die Geldstrafe schreckt. Im April hatte der AC Milan nach einem Spiel bei Bayern München 100.000 Euro bezahlen müssen, weil er sich beim 2:0-Sieg nicht an die Weisung des Münchener Kreisverwaltungsreferates gehalten hatte und mit Werbung für "bwin" eingelaufen war. In der Saison 2006/07 kassierte der spätere Gewinner der Champions League mehr als 20 Millionen Euro. -------------------------------------------------------------------------------------- Info: Real Madrid lief trotz angedrohtem Verbot mit den bwin.com Trikots auf. Ausgerechnet in Bremen, wo die bwin AG als Hauptsponsor gegen so viel juristischen Widerstand ankämpfen musste.
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Casinospieler
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Richtig so! ;-)
Meiner Meinung nach sollten die Vereine frei entscheiden können wer auf Ihrem Trikot steht. Schließlich können die nicht auf alle rechtlichen Bestimmungen in den verschiedenen Ländern Rücksicht nehmen. Ich find's gut, dass die sich nicht haben einschüchtern lassen. Das Problem sind nicht die Wettanbieter, sondern die Spieler, die damit nicht umgehen können. |
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