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Kartellamt auf Konfrontationskurs mit den Lottogesellschaften
BONN (DTZ/vi). Das Bundeskartellamt hat den Lottogesellschaften der Länder sowie dem Deutschen Lotto- und Totoblock Verstöße gegen das deutsche und europäische Kartellrecht vorgeworfen und daraus folgend untersagt, gewerbliche Spielvermittler am Aufbau von stationären Vermittlungsstellen für Lotterien z.B. in Supermärkten und Tankstellen zu hindern. Außerdem sprach die Behörde ein Verbot für eine räumliche Aufteilung des Marktes zwischen den 16 deutschen Lottogesellschaften aus und untersagte, die von den gewerblichen Spielevermittlern eingenommenen Spieleinsätze mit dem Ziel zu erfassen, diese Beträge unter den Bundesländern wettbewerbsneutral aufzuteilen. Mit dieser sofort vollziehbaren Entscheidung des Bundeskartellamtes wird den gewerblichen Spielevermittlern der Weg für stationäre Annahmestellen geöffnet. Bisher hatten sie ihre Kunden nur über Internet, per Post oder Telefon ansprechen können. Der Deutsche Lotto- und Totoblock hat bereits angekündigt, er werde umgehend Beschwerde beim OLG-Kartellsenat in Düsseldorf gegen die Verfügung des Kartellamtes einlegen. tabakzeitung.de News vom 2.September 2006 Wirrwarr um Wetten Von Sylvia Schenk Wetten, dass inzwischen einige den Überblick verloren haben? Seit Wochen, nein Monaten, sind bundesweit Ordnungsämter, Gerichte aller Instanzen, Anwaltskanzleien, Politiker und jetzt auch noch das Bundeskartellamt damit beschäftigt, ein unglaubliches Tohuwabohu rund um das staatliche Wettmonopol herzustellen. Sportfunktionäre zerbrechen sich dazu auch ehrenamtlich den Kopf angesichts unklarer künftiger Finanzierungsperspektiven. Es fragt sich, wer überhaupt noch weiß, wie der Sachstand ist. Kanzlerin Angela Merkel und DOSB-Präsident Thomas Bach werben derweil neben dem Logo des größten privaten Sportwettenanbieters "Bwin" in einer ganzseitigen Zeitungsanzeige für die am Sonntag zu Ende gehenden Weltreiterspiele. Bevor man den Privaten den Hahn abdreht ist ihr finanzieller Beitrag zur Sicherung wichtiger Sportveranstaltungen in der Bundesrepublik also durchaus noch willkommen. Ganz abgesehen von den Fußball-Bundesligisten und den vielen kleinen Vereinen, die von den Werbeeinnahmen profitieren und je nach Rechtsprechung in ihrem Bundesland mit "Bwin", "We win" oder weißer Brust auflaufen, manchmal auch zwischen Heim- und Auswärtsspiel den Trikotaufdruck wechseln müssen. Höchste Zeit, dass die Politik den Fakten sowie den Vorgaben der EU Rechnung trägt, selbst wenn dies komplizierte Umstrukturierungen bei der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zur Folge hat. Mit einer klaren Rechtslage hat das Ringen auf den verschiedenen Ebenen nichts zu tun und der Eindämmung des Spieltriebs, angeblich das hehre Ziel all diesen Treibens, wird damit auch nicht gedient - darauf können Sie wetten! wormser-zeitung.de |
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