Ein Wettbüro für Sportwetten - vorläufig bleibt es offen.
Köln - Private Wettbüros für Sportwetten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen in Köln und Umgebung vorläufig weiterbetrieben werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln gestern in etwa 50 gerichtlichen Eilverfahren entschieden. Damit ist es den Ordnungsämtern der von den Prozessen betroffenen Städte und Gemeinden in der Region einstweilen verwehrt, die Büros sofort zu schließen.
Die Kölner Verwaltungsrichter befassten sich in den Eilverfahren mit privaten Wettbüros, die Sportwetten für Unternehmen vermitteln, welche in einem Mitgliedsland der EU zugelassen sind. Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung den Betreibern dieser Büros insofern Recht, als sie die aufschiebende Wirkung der Widersprüche gegen entsprechende Verbotsverfügungen der zuständigen Ordnungsämter wiederherstellten.
|