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Alt 14.06.2009, 13:59   #1 (Permalink)
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Standard Gauselmann verurteilt! 1,1 Millionen Euro Schadensersatz

Ein ganz spezieller Nachbarschaftsstreit
12.06.2009 19:10 Uhr
Gersthofen (ska) - Mit Engelszungen versuchte Richter Rainer Brand, einen Vergleich zwischen den Prozessbeteiligten anzubahnen. Vergeblich: Ein Ende des Zivilverfahrens zwischen dem Augsburger Spielotheken-Betreiber Peter Eiba (Harlekin Münzautomaten) und der Spielothek Immobilien Gauselmann Beteiligungs GmbH mit Sitz in Espelkamp (Ostwestfalen) vor dem Landgericht Augsburg ist nicht abzusehen. Für Brand steht fest, dass in dem Konflikt auch eine starke emotionale Komponente eine Rolle spielt. In der Tat: Eiba und Paul Gauselmann, Chef einer europaweit aktiven Firmengruppe, liegen schon seit vielen Jahren im Clinch. In diversen Prozessen geht es um Schadensersatzforderungen oder Mietstreitigkeiten, aber immer auch ums Prinzip.

Im aktuellen Prozess an der 1. Kammer für Handelssachen stand das Thema Schadensersatz, den Eiba von der Firma Gauselmanns haben will, im Vordergrund. Bereits seit den 90er Jahren betreibt Eiba in einem Gebäude in der Gersthofer Robert-Bosch-Straße 6 a eine Spielothek. Als der Eigentümer zur Jahrtausendwende Insolvenz anmeldet, wird das Objekt, das aus mehreren Teilgebäuden besteht, zwangsversteigert. Für 5,5 Millionen Euro bekommt die Immobilien Gauselmann den Zuschlag. Der neue Eigentümer vermietet nun das Gebäude Robert-Bosch-Straße 6 an die Merkur Spielothek GmbH, die ebenfalls zur Gauselmann-Firmengruppe gehört. Mit dieser Konkurrenz in unmittelbarer Nachbarschaft will sich Eiba unter Verweis auf dem aus dem Mietvertrag abgeleiteten Konkurrenzschutz nicht abfinden.

Er klagt auf Schadensersatz. Und das mit Erfolg: So wurde die Firma Gauselmann in erster Instanz zu 1,1 Millionen Euro Schadensersatz für den Zeitraum von 2002 bis 2005 verurteilt. Dagegen hat Gauselmann jedoch Berufung eingelegt. Aktuell ging es nun um die Zeit von 2005 bis 2008 - schließlich ist die Merkur-Spielothek nach wie vor geöffnet.

Parallel dazu hat das Oberlandesgericht München (OLG) gar entschieden, dass die Immobilien Gauselmann dafür sorgen muss, dass in den Räumlichkeiten Robert-Bosch-Straße 6 keine Spielhalle betrieben wird. Dies sei jedoch nicht umsetzbar, erklärte wiederum die Firma Immobilien Gauselmann. Schließlich besitze die Merkur-Spielothek einen gültigen Mietvertrag. Wenn dies so sei, habe der Kläger die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen, stellte das OLG dazu fest.

Quelle: Gersthofen: Ein ganz spezieller Nachbarschaftsstreit - Lokalnews - Augsburger Allgemeine
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