Auf dem Online-Portal „Abendblatt“ wurde ein interessanter Artikel veröffentlicht. Er behandelt das Thema „Versteuern von Lotto-Gewinnen“ und klärt auf, ob dies in Deutschland nötig ist. In der Tat gibt es einige Fälle und Bedingungen auf die man achten sollte, wenn man beim Lotto abräumt.
Man spielt ganz klassisch 6 aus 49, oder wettet auf den Eurojackpot: Für Lottospieler wird die Auswahl immer größer. Doch was ist, wenn Fortuna einen dann doch mal geküsst hat? Muss man dann seinen Gewinn mit dem Fiskus teilen und falls ja, wie viel will er davon abhaben? Eine simple Antwort und Formel zur Berechnung der Steuerabgaben, kann aber nicht gegeben werden.
Noch bleibt es dabei, dass Gewinne aus Lotto und Sportwetten nicht direkt versteuert werden müssen. „Wohl aber die weiteren Erlöse daraus“, sind steuerpflichtig. Was heißt das nun im Detail? Marcus Christ ist ein Experte für Lottoland und erklärt, dass die Gewinne aus den Ziehungen grundsätzlich steuerfrei sind. Auch wer bei Lotterien im Ausland gewinnt, kann alles für sich behalten.
"In der deutschen Einkommensteuer sind die Spielgewinne keiner Einkunftsart zugeordnet, insbesondere fallen diese nicht unter den Auffangtatbestand des Paragrafen 22 des Einkommenssteuer-Gesetzes“, erklärt Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Walter Okon. Juristisch gesehen, sind Lottogewinne aber nicht steuerfrei, da sie nicht der Einkunftsart § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG zugeordnet sind. Doch für den Gewinner ist dieser Bezug nicht relevant, solange die Gesetzgebung bestehen bleibt.