Lotto Bayern wirbt unlauter - keine Verurteilung
Die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern hat in zwei Fällen unlauter für Glücksspiele geworben. Die Werbung habe gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, befand das Oberlandesgericht München in zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen (Az.: 29 U 2819/10; 29 U 2944/10). Der Freistaat als übergeordnete Behörde der Lotterieverwaltung entging trotzdem einer Verurteilung - das Gericht sprach dem Kläger die Klagebefugnis ab. Geklagt hatte ein Verband privater Glücksspiel-Unternehmen. Er ging nach Ansicht der Richter nur gegen öffentlich-rechtliche Lotterieveranstalter vor, gegen Verstöße eigener Mitglieder nicht. Der Verband verfolge vermutlich andere Ziele, als den unlauteren Wettbewerb im öffentlichen Interesse zu unterbinden, so die Richter.
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