Lotto-Tippreihen sollen nicht einfach mit dem Handy per SMS abgegeben werden können. Wie am Donnerstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschied, muss das Land Hessen für diese Geschäftsidee keine Genehmigung erteilen.Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Der hatte vergangenen September das Wettmonopol der Lottogesellschaften der Länder verworfen, weil Deutschland nicht konsequent gegen Spielsucht vorgehe. So würden Geldspielautomaten nahezu unbegrenzt erlaubt, und die Lottogesellschaften machten zu viel Werbung. Die Konsequenzen dieses Urteils sind noch umstritten. Es bedeute aber jedenfalls nicht, dass die Länder nun jegliche Vermittlung von Glückswetten zulassen müssen, urteilte der VGH. „Lotto per SMS” werde dem erforderlichen Jugendschutz nicht gerecht. Eine wirksame Alterskontrolle sei kaum möglich, weil die Handy-Kurznachrichten mit den Tippreihen „zu beliebigen Zeiten von beliebigen Orten in völliger Anonymität ohne jede soziale Kontrolle” abgeschickt werden könnten. Damit gab der VGH dem hessischen Innenministerium recht, das einem Unternehmen in Frankfurt (Main) die Genehmigung für „Lotto per SMS” verwehrt hatte.