Die 3800 bayerischen Lotto-Annahmestellen dürfen nicht mit der Höhe des Jackpots um Kunden werben. Die Lotterieverwaltung hat die Geschäfte aufgefordert, Jackpot-Plakate abzuhängen, bestätigte ein Sprecher der Lotterieverwaltung entsprechende Berichte. Grund für das Plakat-Verbot ist ein Bestrafungsantrag, den die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs eingereicht hat. Gemäß Glücksspielstaatsvertrag sind Ermunterungen zur Lotto-Teilnahme verboten. Deswegen darf nicht mit möglichen Millionengewinnen geworben werden.