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Alt 07.09.2010, 15:03   #1 (Permalink)
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Standard Hartz IV-Empfänger verdient kräftig mit illegaler Zockerrunde

Ein arbeitsloser Programmierer wollte mit dem Bezug von Sozialleistungen seine Glücksspiel-Gewinne verschleiern. Er wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Moritz S. hatte „schon immer ein Händchen für das Kartenspiel „Black Jack“. Als der Programmierer mit 46 arbeitslos wurde und als selbstständiger IT-Berater scheiterte, machte er aus dem Glücksspiel seinen Beruf und „gutes Geld“. Um die verbotene Profession zu verschleiern, hat er Hartz IV bezogen. „Ich musste doch fürs Finanzamt irgendeinen Lebensunterhalt haben“, verteidigte sich der Spieler vor dem Amtsgericht. Angeklagt war er wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels und Betrugs.

„Ich wollte dem Staat nie auf der Tasche liegen“, beteuerte der jetzt 49-Jährige. „Als mein Arbeitgeber mich wegrationalisierte, habe ich eine Computerberatung für Freiberufler und Kleinbetriebe gegründet.“ Doch die Kundschaft blieb aus. „Auf dem Gebiet ist die Konkurrenz riesengroß“, so der Angeklagte. Er sei „ganz schlecht“ darin, sich selbst anzupreisen. „Die einzigen Ratsuchenden waren meine Spezln. Ich hab’s nicht fertig gebracht, denen eine Rechnung zu schreiben.“

Bei einer „stinkfaden“ Party fand sich im Sommer 2008 eine Black-Jack-Runde zusammen, gesetzt wurde zum Bedauern des Angeklagten nur Spielgeld: „Ich hätte sonst an dem Abend um die 200 Euro gewonnen“. Das war sein „Schlüsselerlebnis“. Zunächst nur mit drei Bekannten betrieb er fortan in seiner Wohnung das Kartenspiel um die erwünschten 21 Augen („17 und 4“), wobei der Gastgeber unterm Strich gewann, und zwar beträchtlich: „Ich hab’s zum Schluss auf einen Tausender in der Woche gebracht“. Denn der Interessentenkreis hatte sich durch Mundpropaganda erweitert, an drei bis vier Abenden pro Woche fand sich eine Runde zusammen, auch Frauen waren beteiligt. Moritz S.: „Die haben richtig gut gezockt!“

Die Nachbarn wunderten sich über die vielen wechselnden Besucher, es wurde schon von einem privaten Bordell gemunkelt. Ein Mann von nebenan horchte einen Gast aus, der sich verplapperte und den Frager auf dessen Drängen zum nächsten Spielabend mitbrachte. Der Nachbar verlor hoch und warf in der Folge gutes Geld schlechtem hinterher. Moritz S. geht wohl nicht fehl mit der Annahme, dass ein anonymer Hinweis an die Behörden von dem Verlierer stammte.

Der Angeklagte hat sofort das illegale Spiel gestanden, die Teilnehmer aber standhaft verschwiegen. Einigen kam die Polizei auch ohne sein Zutun auf die Schliche, sie erhielten Strafbefehle.

Moritz S. muss nun die zu Unrecht bezogene „Stütze“ für etwa anderthalb Jahre zurückerstatten, er jobbt jetzt auf dem Großmarkt. Die einjährige Haftstrafe für den nicht vorbestraften Angeklagten wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt.
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