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Thema: Aus für Internet-Gewinnspiel um ein Café

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    Standard Aus für Internet-Gewinnspiel um ein Café

    Nach außen ging der Betrieb im Caféhaus Delicious in der Friedrichstraße 226 ganz normal weiter, hinter den Kulissen rumorte es. Die Betreiber Arkadiusz Przadka und Markus Balcarek hatten das Café samt Innenausstattung als Gewinn bei einem Internetspiel angeboten. Das war unzulässig, hat das Verwaltungsgericht am Dienstag geurteilt.

    Vorausgegangen war der Gerichtsentscheidung ein Chaos an Zuständigkeiten. Bei dem seit Frühjahr betriebenen Gewinnspiel handelte es sich um eine komplizierte Konstruktion. Die Betreiber hatten in Aussicht gestellt, das Café sei per Internet zu gewinnen. De facto zu gewinnen war jedoch das Mobiliar sowie die Aussicht auf eine Übernahme des Pachtvertrags. Um an dem Spiel teilzunehmen, musste zunächst eine Teilnehmergebühr von 9,99 Euro überwiesen werden, um einige simple Rechenaufgaben lösen zu dürfen. Dem, der die Rechenaufgaben am schnellsten lösen würde, wurde der Gewinn versprochen. Problematisch daran: Der Gewinn sollte nur vergeben werden, wenn bis zum Spielende am 30. Juni eine Mindestzahl von 10.000 Teilnehmern mitspielen würde. Sollte eine Verlosung nicht stattfinden, hätten die Veranstalter von den Teilnehmern dennoch 5,99 Euro Teilnahmegebühr einbehalten.

    Gegen dieses problematische Konstrukt hatte schon im Mai der Verein "Pro Verbraucherschutz Brandenburg" Anzeige erstattet. Zunächst war jedoch unklar, wer für ein mögliches Verbot zuständig sei: Sowohl die für Glücksspiel zuständige Abteilung in der Senatsinnenverwaltung als auch die Senatsfinanzverwaltung sowie die Landesmedienanstalt beschäftigten sich mit dem Fall.

    Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hatte unterdessen ein vorläufiges Verbot verfügt. Dieses wurde nun vom Verwaltungsgericht bestätigt. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit gewerberechtlichen Argumenten. Weil das Spiel sich über mehrere Monate hinziehen sollte und zudem dabei kontinuierlich mindestens 10.000 Gewinnmöglichkeiten verkauft werden sollten, habe es als Gewerbe zu gelten. Dafür hatten Przadka und Balcarek jedoch keine Zulassung, und auch bei einem Antrag wäre dieses sicher nicht genehmigt worden. Laut Pressesprecher Stephan Groscurth hatte das Gericht explizit die Gesamtumstände des Falls gewürdigt. Das Urteil sei zwar eine vorläufige Entscheidung und könne nur begrenzt als Präzedenzfall gesehen werden. Dennoch geht Groscurth von einer "Signalwirkung" auf ähnliche Fälle von Internetgewinnspielen, etwa bei Immobilienverlosungen, aus.

    Die Verbraucherzentrale Berlin begrüßte das Urteil. "Man kann nur hoffen, dass jetzt klar ist, dass es für Internet-Gewinnspiele einer gewerberechtlichen Genehmigung bedarf", sagte Finanzexperte Peter Lischke. Nach wie vor bestehe aber die Gefahr, dass derartige Unternehmungen ins Ausland abwanderten, wo die Aufsicht schwierig sei. Das dem Urteil vorangegangene Hin und Her zeige vor allem, dass der Gesetzgeber effektivere Lösungen schaffen müsse. Auch Joachim Rosseburg vom Verein "Pro Verbraucherschutz Brandenburg" betonte, er sei froh über die Beendigung des Falls.

    Die Betreiber des Cafés hatten bereits beim Verbot durch das Bezirksamt angekündigt, entgegen früheren Plänen die volle Teilnahmegebühr von 9,99 Euro an die Spielteilnehmer zurückzuüberweisen. Zu einer Stellungnahme nach dem Urteil waren sie nicht bereit. Es besteht noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen und den Streitfall von einer höheren Gerichtsinstanz prüfen zu lassen.

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