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Alt 09.03.2009, 19:35   #1 (Permalink)
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Standard Licht aus für Lotto-Annahmestellen? / Gericht verbietet aufgrund des Staatsvertrages

Sie gehören bundesweit zum Straßenbild, die gelben Leuchtschilder mit dem roten Kleeblatt und dem Lotto-Schriftzug. Schon aus der Ferne machen sie auf die Lotto-Annahmenstellen aufmerksam. Das kann sich bald ändern: Das Landgericht Berlin hat am 03. März 2009 in einem Hauptsacheverfahren einer Berliner Annahmestelle die an der Ladenfassade angebrachte markante Beschriftung mit dem Lotto-Kleeblatt untersagt. Diese sei nur erlaubt, wenn darauf die auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrages vorgesehenen Warn- und Aufklärungshinweise zur Spielsuchtpräsentation in gleicher Deutlichkeit angebracht werden (Az.: 102 O 273/08).

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber für vorläufig vollstreckbar erklärt worden. Das Urteil könnte bundesweit für die mehr als 25.000 Lottoannahmestellen erhebliche Konsequenzen haben. Viele Annahmestellenleiter müssen nun fürchten, eine Abmahnung zu erhalten oder sogar von den zuständigen Behörden mit Untersagungs- und Bußgeldverfahren konfrontiert zu werden, da verbotswidrige Werbung für öffentliches Glücksspiel in vielen Bundesländern als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird.

"Besonders pikant ist, dass die Leuchtkästen den Annahmestellen von den Landeslotteriegesellschaften im Rahmen einer neuen Dachmarkenstrategie zur Verfügung gestellt wurden", so André Jütting, Geschäftsführer des Deutschen Lottoverbandes. "Diese Werbeträger beinhalten die gesetzlich geforderten Suchthinweise nicht." Der Deutsche Lottoverband fordert nochmals eine Lockerung der Werbe- und Vertriebsverbote für Lotto, da die gesetzliche angenommene Suchtgefahr von "6 aus 49" nicht nachgewiesen sei und ansonsten die ohnehin rückläufigen Umsätze weiter dramatisch einbrechen werden. "Der Staatsvertrag verteufelt das harmlose Lottospiel und zwingt die Gerichte zu drastischen Urteilen. Viele Besitzer kleiner Lotto-Kioske stehen bereits jetzt kurz vor dem Ruin", so Jütting. "Es besteht dringender Handlungsbedarf."
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