Potsdam - Im Internet dürfen seit dem Jahreswechsel keine Glücksspiele mehr veranstaltet werden. Um die Spielsucht einzudämmen und gerade Jugendliche zu schützen ist auch die Werbung für Online-Glücksspiele nicht erlaubt. Verboten ist außerdem, über das Internet am normalen Lotto teilzunehmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin.
Strafbar machen sich den Verbraucherschützern zufolge nicht nur Veranstalter, die das Verbot von Online-Glücksspielen ignorieren, sondern auch Spieler. Ein Lotto-Tipp, der trotz Verbot abgegeben werde, sei zudem nichtig. Wer weiter Online-Lotto spiele, habe damit keinen Anspruch auf Gewinn, auch wenn er der richtigen Zahlen tippe.
Lotto spielen kann man also nur noch bei den zugelassenen Annahmestellen der Lottogesellschaften, wie die Zentrale mitteilt. Diese müssten eine Erlaubnis zum Vertrieb von Lotterien und Wetten haben und Auflagen zum Spielerschutz und zur Suchtbekämpfung einhalten.
Online-Glücksspiele hatten sich nach Angaben der Verbraucherschützer als besonders gefährdend erwiesen. Die Internet-Anbieter hätten oft mit kostenlosen Einstiegsangeboten geworben, reizvolle Wett- und Casinospiele gestaltet und die zeitliche Nähe von Spiel und Gewinnentscheid genutzt.