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Stuttgart (AZ). Wegen eines generellen Verbots von Glücksspielen im Internet ist die Lotto-Spielteilnahme online ab Jahresbeginn nicht mehr möglich. «Wir halten uns strikt an die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages», sagte der Geschäftsführer der federführenden Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg, Friedhelm Repnik, am Dienstag in Stuttgart. Die Leitlinien seien bedeutend für den Spielerschutz. Der Glücksspielstaatsvertrag soll vor allem das Entstehen von Spiel- und Wettsucht verhindern.
Spielteilnehmer, die bisher ihre Kreuze online gemacht haben, können den Angaben zufolge ihren Lottotipp in den bundesweit rund 23.700 Annahmestellen abgeben. Zudem könnten in den meisten Bundesländern die Spielteilnehmer weiterhin von Zuhause aus per Dauerspielauftrag das Spielangebot nutzen. Voraussetzung dafür sei ein einmaliger Auftrag in einer der Lotto-Annahmestellen. Nach einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellen Poker und das Spielen im Internet insbesondere für junge Menschen unter allen Glücksspielen die größten Suchtgefahren dar, teilte die Staatliche Toto-Lotto GmbH weiter mit. Der Lotto-Unternehmer Norman Faber hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Internetverbot eingelegt. Der Präsident des Deutschen Lottoverbands (DLV) hatte die Politik aufgefordert, die Übergangsfrist für das Internet um ein Jahr zu verlängern und die Regelung nochmals zu überprüfen. |
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