Das Bundesland Hessen hat es satt, dass die „schwarzen Schafe“ unter den Wettbüros den Jugendschutz mit Füßen treten. Innenminister Peter Beuth von der CDU will dem einen großen Riegel vorschieben. Der „Wildwuchs“ wird nicht länger geduldet und deshalb sollen die Betreiber nun nachweisen, dass sie sich um den Jugendschutz bemühen.
Beuth spricht damit vorrangig jene Wettbüros an, welche bislang gänzlich auf eine Konzession verzichtet haben. Sie können ab Donnerstag in Hessen eine „Duldung“ beantragen. Wenn die Rahmenbedingungen für den Jugend- und Spielerschutz gegeben sein sollten, wird diese dann auch erteilt. Niemand darf unter 18 Jahren eine Wette abgeben und sie sollen Spieler auf ein Limit zum Wetten hinweisen. Sollte bei Kontrollen irgendetwas nicht stimmen, kann von der nun verlangten Bürgschaft in Höhe von 367.000 Euro Gebrauch gemacht werden.
Hessens Innenminister setzt für die Abgabe eine Frist bis Mitte November. Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, dem wird der weitere Betrieb untersagt und zudem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die mögliche Geldstrafe könnte dann bis zu 500.000 Euro betragen. Mit dieser Auflage will Beuth den entsprechenden Druck auf illegale Anbieter ausüben, die bislang schadlos davon gekommen sind. Würde das Konzept Früchte tragen, könnten es die anderen Bundesländer theoretisch so übernehmen.