Theoretisch hätte es in Wien und für zwei Casinos in Niederösterreich schon längst losgehen können. Doch es wurde eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Vergabe war nicht rechtens, so die unterlegenen Anbieter, die vom BVG indirekt ihr Recht bekamen. Es geht vor allem um die Lizenzen für Wien Süd-West und Wien Nord-Ost.
Drei Richter haben sich der Beschwerde angenommen und sie hoben die Bescheide auf. Folglich wird es in nächster Zeit noch kein neues Wiener Casino geben. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die wichtigen Details zu den Anforderungen nicht klar zu erkennen gewesen waren. Das aber fordert man mit dem Transparenzgebot. Eine Neubewertung der Antragssteller wird es nicht geben, denn zunächst muss sich der Konzessionsgeber klar darüber sein, welcher Kriterien er erfüllt haben möchte. Das Finanzministerium hat damit auch seine Entscheidung zu revidieren.
Also alles auf Anfang und wenn die Details zu den Auflagen feststehen, können sich Unternehmen erneut bewerben. Eine Revision hat sich nicht ergeben, da die Rechtsfragen als geklärt betrachtet wurden.