Nun nimmt sich der Verfassungsgerichtshof der Sache an, ob das Wiener Automatenverbot legitim ist oder nicht. Das Bundesglücksspielgesetz (GSpG) hat alle Lizenzen zum Anfang des Jahres auslaufen lassen, unabhängig von der weiteren Gültigkeit. Dagegen klagten die betroffenen Betreiber, heute soll darüber entschieden werden.
Marode scheint das Verbot dadurch, weil die Stadt Wien keine neue Regelung auf Landesebene erlassen hat. Die 908 Lizenzen welche schlagartig entzogen wurden, waren in der Verwaltung des Landes. So stand es auch im alten Gesetz des „kleinen Glücksspiels“. Rund 2.700 Automaten mussten stillgelegt werden.
Doch Novomatic und andere kleinere Unternehmen laufen Sturm. Das Verfassungsgericht muss nun einige Paragrafen des Glücksspielgesetzes klären, ob dieser so weiter bestehen dürfen. Bei Novomatic laufen fast alle Konzessionen noch bis 2017, manche sogar bis 2020. Knappe 50 Stück haben sogar kein Verfallsdatum.
Helmut Kafka vom Automatenverband dazu: „Sie sollen uns weiterspielen lassen oder für die Restlaufzeit Schadenersatz zahlen.“ Die Einschränkung der Erwerbsfreiheit sei eine Zumutung. Somit ist auch der Gleichheitsgrundsatz gegenüber den großen Casinos in Frage gestellt. Zwei Verfassungsschützer hatten auch ein Gutachten im Dezember vorgelegt, welches die „mangelnde gesetzliche Grundlage“ näher brachte. Schlussendlich gehen der Stadt Wien nun auch 55 Millionen Euro an Steuergeldern flöten, welche die Spielautomaten pro Jahr generiert haben.