Tatort Neukölln, die Spielhallen nehmen Überhand. Die Behörden haben mit Gesetzen und Auflagen verstärkt Druck ausgeübt, doch die Strafen waren noch zu milde. Selbst wenn das Ordnungsamt Geräte einzog und Bußgelder verhing, waren die Betreiber kaum beeindruckt. Viele wussten von den sanften Sanktionen und machten einfach weiter. Nach dem aktuellen Urteil dürften sie sich das noch einmal überlegen.
Ein Betreiber hatte sechs Spielautomaten in seine Gaststätte aufgestellt, obwohl per Gesetz nur drei in Einrichtungen dieser Art zugelassen sind. Das war ihm aber egal, denn er besaß für keines davon eine Genehmigung. Das Ordnungsamt schlug dann in der Herrfurthstraße zu und kassierte neben den Geräten auch noch 29.517 Euro vom Betreiber. Insgesamt waren es sogar neun Geräte, immerhin drei mit Erlaubnis, als das Ordnungsamt und Landeskriminalamt im Oktober und November gleich zweimal zur Kontrolle vorbei schaute.
Das Besondere an diesem Fall, es gab erstmalig eine „Verfallsanordnung“ im Zusammenhang mit illegalen Spielautomaten. Vorherige Fälle gingen mit durchschnittlich 2.500 Euro deutlich lascher aus. Das volle Strafmaß würde einen sechsstelligen Betrag erlauben. "Wir hoffen nun, dass dieser Fall Signalwirkung hat. Zwar gehen wir gegen jeden Verstoß der Spielordnung rigoros vor. Die geringfügigen Bußgelder greifen aber nicht so. Ein Betrag von 30 000 Euro tut schon mehr weh“, erklärte Nicole Gebell, Leiterin des Ordnungsamtes.