Die relativ neuen Vorgaben der Hessischen Gesetzgebung macht unmissverständlich klar, dass Besucher einer Spielhalle am Eingang kontrolliert werden müssen und zwar jeder. Das Mindestalter und ob ein Spieler bereits negativ aufgefallen bzw. gesperrt ist, muss bestätigt werden. Doch so wirklich ernst nehmen es die Betreiber in Hessen nicht, wie schon mehrfach festgestellt wurde.
Das Hessische Wirtschaftsministerium hat nun die Freigabe erteilt, angemessene Sanktionen zu verhängen, sollten die Spielhallen-Besitzer bei einem Test der zuständigen Behörde durchfallen. Ob Unternehmer oder Angestellter, es gilt die Daten der Person mit denen der Hessischen Spielersperrdatei abzugleichen. Wer dies nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen, erklärte der Hessische Münzautomaten-Verband. (HMV)
Das Hessische Spielhallengesetz (HSG) mit dieser Regelung gilt schon seit fast zwei Jahren. Es dient dem Schutz der Spieler vor pathologischem Verhalten. Zutrittskontrollen sind demnach Pflicht, die Spielersperrdatei ist jederzeit online abrufbar. Spieler können sich selbst sperren lassen und in bestimmten Fällen können dies auch die Mitarbeiter tun, zum Wohle des Gastes.
Somit läuft das Systems OASIS endlich wie geplant seit dem 5. Mai. Erst wollte der HMV eine Übergangszeit bis zum 1. Juli, nun zog er sein Anliegen beim Wirtschaftsministerium zurück. Es ergab sich nämlich, dass kontrollierende Spielhallen einige Kunden ablehnten und diese sogleich zur nächsten Halle ohne Kontrolle gingen. Diese Art von „Wettbewerbsverzerrung“ sei nicht zulässig.