In Nordrhein-Westfalen wurde das Gesetz zur Benennung von Spielhallen geändert. Dies geschah schon vor einigen Wochen und die Betreiber hatten demnach genügend Zeit, sich auf die Veränderung einzustellen. Wie immer aber, stellen sich einige quer. Nun wurde mit Kontrollen und Bußgeldern gedroht.
Bezeichnungen wie „Casino“ oder „Palace“ seien irreführend und würden nicht das anbieten, was man dahinter vermutet. Es sind und bleiben eben nur Spielhallen in denen Slot Machines aufgestellt sind. Deshalb sei auch keine kreative Bezeichnung erlaubt, sie alle müssen „Spielhalle“ heißen und das nicht nur auf dem Papier. Auch die Außenwerbung muss dem angepasst werden.
NRW hat angekündigt, nach den Sommerferien die ersten Kontrollen hinsichtlich der Gesetzesänderung durchzuführen. Es werden dann Bußgelder verhängt, wenn die Namen weiterhin Bestand haben. „Wir kassieren nicht sofort Bußgelder“, erklärte Marls Stadtsprecher Daniel Rustemeyer. Alle Betreiber haben zuvor ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten. Man sollte Namensvorschläge einreichen. Also doch keine zig „Spielhallen“ in NRW oder? „Wir gucken dann, ob diese gesetzeskonform sind“, erläuterte Rustemeyer.
Ob und wie es da etwas zu beanstanden gibt, ist dann wohl wieder Ermessenssache der Behörden. Gespräche hat es demnach auch schon mit einigen Betreibern gegeben. Wer sich bislang gar nicht gemeldet hat, sollte aber mit einem Bußgeld rechnen.
Das „NRW-Ausführungsgesetz zum Glücksspiel-Staatsvertrag“ gilt seit dem 1. Dezember 2012.