Der bayrischen Regierung sind die Gesetze für Spielhallen zu locker. Innenminister Joachim Hermann sagt dazu: „Unser Gesetzentwurf nutzt hier die Spielräume, die uns der Glücksspielstaatsvertrag lässt.“ Moment, welcher Glücksspielstaatsvertrag? Etwa die Version, welcher von der EU-Kommission noch nicht abgesegnet wurde? Das wäre ein sehr spekulativer Plan, aber so kennen wir unsere Politiker.
Passt alles, würde das Gesetz am 1. Juli mit dem Staatsvertrag in Kraft treten. Man will vor allem gegen die Mehrfachkonzessionen vorgehen, welche es ermöglichen, große Hallen, ähnlich einem Casino, mit vielen Spielautomaten zu füllen. Man will auch den Mindestabstand von 250 Metern zwischen den Spielhallen erwirken. Das alles soll gegen das Spielsucht-Problem wirken. „Von Spielhallen geht derzeit mit die größte Suchtgefahr aus. Deswegen müssen wir hier für eine spürbare Reduzierung des Angebots sorgen“, erklärte Herrmann. Damit meint der Politiker die Öffnungszeiten, welche mindestens drei Stunden Ruhe zwischen 3 und 6 Uhr angeordnet werden sollen. Die Gemeinden selbst könnten zudem entscheiden, die Sperrzeiten zu verlängern.
Damit reagiert das Bayrische Kabinett auf die Vorwürfe seitens der SPD. Helga Schmitt-Bussinger beschwerte sich über das „jahrelanges Nichtstun beim Spielhallenproblem:“ Selbst jetzt hagelt es noch Kritik: „Seit Jahren hat die Staatsregierung die Warnung von Suchtexperten nicht ernst genommen, zügig etwas gegen die steigende Zahl von Spielhallen zu tun.“